Das ist ja gerade die Frage - bei den alten Fahrzeugen galt damals der drittelmix zur Verbrauchsermittlung. Ab 1998 dann der kombinierte Verbrauch. Da sind ja schon die Bemessungsgrundlagen anders. Meine vermuttung war dann, das diese Fahrzeuge eigentlich nicht nach dem neuen Steuermodell besteuert werden können. Das ganze wird nun natürlich durch den fehlenden Eintrag zu v.7 im Schein bestätigt. Bei mir steht was drinne - bei "Euch" nicht.
naja, bei mir wirds 2014 dann max. 70,- mehr als jetzt (122,-) - allerdings gegenüber dem V6 "nur" 7,- mehr - dafür dann aber 150,- monatlich weniger Sprit ... das kann ich verschmerzen
*edit
Es geht mir aber nicht in den Kopf hinein auf welcher rechtsgrundlage die steuern für Fahrzeuge mit erstzulassung vor dem 01.07.2009 angeglichen werden sollen/können. zumal sich hierdurch wirklich bei den meisten Fahrzeugen die steuer deutlich erhöht - gut für den Staat, schlecht für uns! Das ist ja auch noch nicht spruchreif, allerdings angedacht ....