juengling78 schrieb am 16.05.2007 01:30 Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden! (StGB §32, BGB §227) @Matti: Vielleicht hast du in Notehr gehandelt, das kann sein! Ich denke aber daß du... a) die...