von Kampfkuchen » Sa 14. Mär 2026, 21:45
Du fragst hier gerade ob es Sinn macht eine Straftat zu begehen... Dein Vorgehen erfüllt den Tatbestand des Versicherungsbetruges (§ 263 StGB). Ob und wie gut das nachweisbar ist und wie hoch die Gefahr ist bei solchem Versicherungsbetrug erwischt zu werden, muss jeder für sich entscheiden. Ich rate nur jedem hier von einer Empfehlung ab, da man sich damit selbst strafbar machen würde (§26 StGB, Anstiftung zu einer Straftat).
Meine persönliche Meinung dazu ist zwar, dass Versicherungen nicht meine Freunde sind, aber wer an der falschen Ecke spart, muss halt zahlen. Nutze die Ersparnis für die reine Haftpflichtversicherung um die Scheibe tauschen zu lassen.
Zu guter Letzt: Auf keinen Fall Carglass - die scheißen die Scheibe einfach rein und die Qualität ist so unterirdisch, dass es keinen Pfennig wert ist. Ein vernünftiger Tausch der Frontscheibe kannst du beim 626 mit ca. 600€ (stand vor drei Jahren) rechnen.