Mazda 626 GE schrieb am 29.06.2006 21:24
Aber bedenke bei nem Kostenvoranschlag darfst du 10% des Endbetrages im Voraus bezahlen.
Wer hat dir denn den Quatsch erzählt? Oder du gehst zur falschen Werkstatt [13]
Noby schrieb am 29.06.2006 23:13
Hatte bis jetzt noch nie was mit ner Werkstatt zu tun:) ausser einmal bei ATU öl wechseln lassen(aber bei nem civic) [11]
So gehört sich das für nen GE ja auch xD
Noby schrieb am 29.06.2006 23:13
Dh: wenn ich morgen einfach hingehe und sage ich möchte nen Preis wissen dann kann des am Montag schon anderst aussehen?
Wen da Dimensionen sind wäre das höchst eigenrtig und verdächtig...darf nicht sein.
Noby schrieb am 29.06.2006 23:13
Wenn ich mich nicht alles täuscht, darf der Preis vom Voranschlag maximal 20% höher sein, also am ende oder bin ich da falsch informiert:)
Dachte kostenvoranschlag ist nur ne schriftliche Auflistung was es ca. kosten wird.[11]
richtig. Wenn nichts anderes "schief geht" (und dann müstest du Bescheid bekommen), maximal 10 oder 20% ich merk mir das nie...
Noby schrieb am 29.06.2006 23:13
Muss ich da was beachten falls ich da jetzt sage ich lasse es da machen? Sowas wie die sollen nur das machen sonstnichts? oder reicht es wenn des aufm Auftrag steht was alles gemacht wird?
Einen "alles machen"-Auftrag gibt man als Normalsterblicher
nie ab! Du sagst was gemacht werden soll, das kommt auf nen Schriebs und den unterschreibst du als Werkstattauftrag. Done. [11]