Muss zugeben, dass ich beim einen Zitat den Kontext davor vergessen habe. Bezüglich der Rennkats und der Einhaltung der bestehenden fahrzeugspezifischen Abgasnorm durch AU hast du natürlich schon richtig geschrieben. Dem habe ich widersprochen, weil ich noch woanders war...
Darum ging es allerdings auch nicht. Es will ja niemand eine AU machen, sondern die Idee war, dass man einen Kat nimmt, der die Abgase derart reinigt, dass das Fahrzeug die Einhaltung der Euro3 Norm erreicht. Und das mittels Abgasgutachten (
nicht der AU) bescheinigen zu lassen.
Der Kat hat in aller Regel eine allgemeine Betriebserlaubnis bzw eine Typengenehmigung und das Fahrzeug eine Bescheinigung über Erreichen der entsprechenden Euronorm. Warum sollte es denn nicht gehen? Mal abgesehen von "Meiner Meinung nach".
Also ich meine, mich würde ja schon interessieren warum und wieso du der Meinung bist - aber bloß die Meinung zu vertreten bringt in dem Falle ja auch nichts? Mich würden Gründe interessieren die dich zu dieser Auffassung bringen.
Ich habe noch mal ein bisschen gegooglet und folgende Links gefunden:
Hier geht es um Abgasgutachten. Und zwar speziell um die Neueinstufung nach einer Leistungssteigerung durch Chiptuning und Co, da scheint ein Abgasgutachten Pflicht zu sein (wusste ich nicht, erscheint mir aber logisch). Das ganze kostet bei der DEKRA wohl 900€. Auch wird wieder Bezug darauf genommen, dass ab Euro3 OBD obligatorisch ist. Damit fällt der GE also so erstmal raus, außer man schaut, dass man an ein 96er Steuergerät kommt welches dann OBD-II hat. Oder eben doch das vom X9 mit Anpassung. Inwieweit das auffällt müsste man dann sehen. Aber 900€ sind schon ein ordentlicher happen, wäre mir persönlich dann ohnehin zu viel für die 4 Jahre die zwischen H-Kennzeichen und eventueller blauer Plakette liegen.
http://megasquirt.de/msforum/viewtopic.php?t=5903Hier noch mal einige Details über die Notwendigkeit und Inhalte eines Abgasgutachtens bei Importen (ja ich weiß, es geht hier nicht um Importe, es geht um das Abgasgutachten, welches nach selbiger Norm stattfindet und nicht auf Importe beschränkt ist, aber hier ist es halt am Beispiel von Importen dargelegt)
https://www.abgasdatenbank.com/abgasgut ... index.htmlVerstehe die Aussage ehrlich gesagt nicht. Du hast gefragt, wo man das Gutachten für einen Kat hernehmen will, die Antwort war, braucht man nicht, die haben eine allgemeine Typgenehmigung die nicht auf Fahrzeuge begrenzt ist.
Davon ein Fahrzeug als Import einzeln zuzulassen ist auch nie die Rede gewesen, es ging um die Tatsache, dass es Abgasgutachten zur Einstufung der Abgasnorm gibt.
Dann war noch eine Frage wie man ohne erlöschen der BE dem Gesetzgeber erklären will, dass das Fahrzeug die entsprechende Norm einhält - Antwort war durch das rechtsgültige Abgasgutachten von einer staatlich autorisierten Prüforganisation, die BE des Fahrzeuges erlischt beim Tausch des Kats gegen einen besseren mit Typgenehmigung nicht.
Du sagtest,
deiner Meinung nach benötigt ein Kat eine fahrzeugspezifische Zulassung mit Gutachten, welches die Verbesserung bescheinigt. Das ist nur notwendig, wenn es per Einzelabnahme eingetragen werden soll - das Gutachten muss man selbst anfertigen lassen, habe ich auch geschrieben.
Verstehe das Problem wirklich nicht, wo du dir den Mund fusselig geredet haben sollst.