KAW 50/30 Fotos

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Beitragvon Magic2k5 » Mo 19. Mai 2008, 10:47

Bin jetzt kurz davor mir das KAW-Komplettfahrwerk (Performance Kit) 50/30 mm für meinen V6 zuzulegen. Habe 17" 205er Reifen + einen Pakfeifer Komplettverbau drauf.

Komm ich wohl nicht zu tief? (11cm Bodenfreiheit wegen Eintragung erforderlich)

Zu starke Keilform?
(Würde mir fast lieber 35/35mm Eibach Federn mit den "harten" Koni Dämpfern verbauen, da ich absoluter Feind der Keilform bin [1] ).

Wie siehts denn mit der Eintragung aus, wenn ich mir 35/35 Eibach Federn + Koni Dämpfer besorge?



...hoffe ihr könnt mir weiter helfen [5]
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Beitragvon bastiv6 » Mo 19. Mai 2008, 11:24

wenn du das KAW fahrwerk kaufen willst kommst du zu tiefer mit der packi front das kann ich dir jetzt schon sagen ich habe bei mein blauen vorne 45mm und hinten 40 mm tiefergelegt
und ich habe jetzt mit den 18" felgen vorne 8 cm bodenfreiheit mit den 17" hatte ich nur 7 cm mit der bodenfrei hat kann ich dir nicht recht geben der mindesabstand ist 8 cm bei festen teilen wenn du eine gummi lippe hast geht es auch noch tiefer.

aber davon mal abgesehen gibt es kein paragraphen wo drin steht das man 8 cm haben muss also kann man normal so tief wie man will aber ob dir das dann einer einträg bleibt immer noch den tüv prüfer überlassen [13]


gruss bastiv6
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Beitragvon TJ Maugli » Mo 19. Mai 2008, 16:29

Basti, der ist ein Ösireicher [1] , die haben drüben andere Bestimmungen [1] , die armen..
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Beitragvon commander_keen » Mo 19. Mai 2008, 20:46

"unbegrenzt tief" kann auch in Deutschland nicht sein, hab ich schon gesehen, da musste einer das Ding vor Ort vor den Augen der Polizei abmontieren, weil nicht genug Bodenfreiheit...
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Beitragvon Cloud » Mo 19. Mai 2008, 20:49

Jop bei uns sind 11cm schon 1 cm weniger gibt viel ärger mit der polizei [1]
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Beitragvon bastiv6 » Di 20. Mai 2008, 10:54

Jau TJ das er ein österreicher ist weiß ich doch

@commander_keen
ja dann hat die rennleistung ein schlechte tag gehabt ich hätte das bestimmt nicht ausgebaut sollen die mir erst mal ein paragraphen zeigen wo das drin steht das man eine mindeshohe haben muss den gibt es nähmlich nicht

ich sage ja auch es bleibt immer noch den tüv prüfer ob er das einträg oder nicht weil festgelegt ist die hohe nicht es heist nur man sollte die hohe von 8 cm haben

gruss bastiv6
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Beitragvon commander_keen » Di 20. Mai 2008, 22:06

@bastiV6: stimmt. Ich nehme an, er hat gegen §30 StVZO verstoßen. Und mit dem kriegen sie dich auf jeden Fall, wenn du schleichst oder sonstwie nicht "normal" fährst und damit u.U. andere behinderst/gefährdest.
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Beitragvon Bones » Mo 26. Mai 2008, 08:53

ich poste die frage einfach mal hier rein.
musste letztens ein rad wechseln und hab festgestellt das die kaw federn nach ca. 1 jahr rosten. das kann doch nicht richtig sein oder ???
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Beitragvon Matti782 » Mo 26. Mai 2008, 21:37

Hüm, meine rosten nicht. Hab ja heute erst wieder drauf schauen dürfen. Zwar mistig wie sonste Was aber rost is da nicht. Wo hastn Deine her?
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Beitragvon Bones » Di 27. Mai 2008, 08:35

meine sind von ebay vom volvoandie. denke einige hier dürften sie von ihm haben.

also die sache ist die wenn ich den wagen mit dem wagenheber runterlasse kann ich beobachten wie sich zumindest hinten die unteren 3 windungen aufeinander legen. eben diese auflagefläche rostet ein wenig. mag sein das dies normal ist aber bei den serienfedern gabs da kein rost.
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Beitragvon arnold1234 » Mi 25. Jun 2008, 13:17

habe mich mal auf der KAW Homepage umgesehen. Da steht, dass das Fahrwerk nur für folgeneden GE bestimmt ist:

Mazda 626 Lim./Coupe, kpl. Fwk. nur 6 Zyl.

Heist das, dass ich dieses Fahrwerk nicht in meinen 2.0 Diesel verbauen darf? was steht bei euch im Teilegutachten genau drin? Extra zum TÃœV typisieren will ich nicht wirklich. [8]

und uneingetragen will ich auch nicht herumfahren. alleine schon aus versicherungsgründen...
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Beitragvon Matti782 » Mi 25. Jun 2008, 15:00

Hi! Hab mein Teilegutachten gerade vor mir liegen:
Die Federn sind für den 626GE und 626GEA. Motortypische Beschränkungen stehen da nicht drin.

Allerdings nur für jene die keinen Allradantrieb haben.

Die geprüfte Achslast ist VA: 1100kg und HA 1135kg...zugelassen sind sie auf Serien und Sportdämpfern.

Mehr steht da net drinnen, also denk ich, dass die Federn auch bei nem Diesel verbaun darfst. Ist ja auch nen GE/GEA
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Beitragvon arnold1234 » Mi 25. Jun 2008, 15:58

danke für die schnelle auskunft Matti782!

da bei mir im typenschein steht, dass meine Vorderachse maximal mit 975kg und meine Hinterachste mit max 895kg belastet werden dürfen und die KAW VA: 1100kg und HA 1135kg aushalten sollte es vom gewicht her auch passen.

na dann sollte dem kauf und der eintragung durch die prüfstelle nichts mehr ihm wege stehen [1]
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Beitragvon arnold1234 » Mi 25. Jun 2008, 17:23

hab zur sicherheit noch einmal direkt bei KAW nachgefragt. die federn sind für alle GEs unabhängig von der motorisierung.
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Beitragvon Drachenflug » Mi 25. Jun 2008, 18:30

Arnold, kaufst du ein ganzes KAW-Fahrwerk? (Federn+Dämpfer)
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