Winterreifen welche Grösse

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Beitragvon Briedel » Mi 24. Sep 2008, 19:10

Hallo Gemeinde
Ich habe für meinen Wagen 626 GE Winterreifen,mit der Bezeichnung 175/70/R14
Auf Stahlfelge.
Nun musste ich mein Auto ummelden und bekam einen neuen Brief ; schein.
Da steht aber nur noch 195/65 R14 drin
Und meine Winterreifen nicht mehr.
Was darf ich denn auf diesem Wagen fahren.
Gruss Briedel.
wisse was du sagst,aber sage nicht alles was Du weisst
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Beitragvon Drachenflug » Mi 24. Sep 2008, 19:58

Wenn die 175er Größe schon ab Werk im Schein stand darfst du nun beide fahren.
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Beitragvon commander_keen » Mi 24. Sep 2008, 20:55

er, er kann doch aber nur das fahren, was auch drinsteht?
Wenn's jetzt fehlt, muss er es eintragen lassen, oder etwa nicht o_0
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Beitragvon Drachenflug » Mi 24. Sep 2008, 21:53

Bei nachträglichen Eintragungen schon, aber nicht bei Werkseintragungen.
Im Härtefall läge die Beweispflicht bei Polizei/Tüv.
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Beitragvon commander_keen » Do 25. Sep 2008, 11:19

Toll, heißt das, ich könnte die 175er auch fahren, wenn ich es wollte, auch wenn die bei meinem Schein nie drin standen? (kann ja keiner beweisen bzw. vielleicht standen sie im Schein des Erstbesitzers)

Noch interessanter wird's ja dann bei den Reifen-Dimensionen des V6, die ab Werk montiert sind. Auch für 16V ohne weiteres möglich?
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Beitragvon Drachenflug » Fr 17. Okt 2008, 15:59

zu ersten Frage, du meinst sicherlich Brief und nicht Schein.
Denn beim Ummelden eines KFZ mit altem "Brief" wird ein neuer ausgestellt, die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort könnte evtl die Größe 175 wegrationalisiert worden sein.
Dürftest du aber weiterhin fahren!



V6 Felgen/reifen dürftest du beim 16v nicht fahren, da sie nie eingetragen waren.
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Beitragvon commander_keen » Fr 17. Okt 2008, 16:12

Ja sry, ich werde mich um korrektere Bezeichnung bemühen.
Wie auch immer, bei mir standen jedenfalls auch im alten Fahrzeugbrief z.B. keine 175er drin. Bei anderen ist das aber der Fall. Wie stellen die nun sicher, dass ich diese Reifen fahren darf? (bzw. nicht fahren darf)

Daher meine Frage zu den 15Zollern vom V6, die könnten ja auch einfach "verschwunden" sein...
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Beitragvon Drachenflug » Fr 17. Okt 2008, 16:23

Was dein Vorgänger nachträglich eingetragen hat wirst du ohne den alten Brief nie erfahren.
Neueintragung wäre einziger Weg.


Wenn sich Polizei nicht sicher ist, und du gegen das evtl Bußgeld angehst, wird im Endstadium
ein polizeilicher Gutachter die Sachlage checken, dabei wird er sich auf die Größen
bei Erstauslieferung in Deutschland stützen.

Normalerweise sind die Werksgrößen Folgende:

105PS: 185/65 14
115PS: 175/70 14 + 195/65 14
V6: 175/70 14 + 205/55 15
Diesel: 195/65 14


Warum bei dir die kleine Größe fehlt... [3]
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Beitragvon ChriZ123 » So 19. Okt 2008, 00:37

also ich hab den 2l GE und da stand auch im alten brief noch der 175/70 R14 mit drin und halt der 195/65 R14

im neuen steht jetzt nur noch der 195/65R14 89H...im normalfall kann man auch einfach anhand der felgengröße die alternativ größen bestimmen glaub ich mal...

MFG
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Beitragvon readyred » So 19. Okt 2008, 11:21

Hi,

auch wenn im neuen Brief nur noch die "Größte" ab Werk zugelassene Größe drin steht,
darf man alle von Mazda freigegebenen Größen für den jeweiligen Typ fahren.

Sämtliche Größen die für den jeweiligen Fahrzeugtyp freigegeben sind,
sind beim KBA hinterlegt, und jederzeit für die Polizei einsehbar.

Gruß
Andy
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Beitragvon Ben626 » So 19. Okt 2008, 11:24

wenn im fahrzeug schein zb. steht 195/65/R14 wie bei mir dürft ihr alle reifen größen fahren die niedriger sind als die originalbereifung und alles was größer ist muss eingetragen werden
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten
Bild !!!IMPORT!!!IMPORT!!! Bild
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