Ben626 hat geschrieben:mit neblern zu fahren ist nicht unbedingt verboten.... du darfst mit neblern fahren sofern nur das standlicht an ist da eben nur ein hauptscheinwerfer an sein darf
Das dachte ich eigentlich auch, hab aber nachgeschlagen als Wolfgang das sagte und fand:
StVo $17 hat geschrieben:(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Man darf also die Hauptscheinwerfer abschalten, wenn man die Nebler benutzt (der Satz nach dem fettgedruckten), aber diese sind nur bei entsprechender Witterung erlaubt. Wenn du irgendwo noch nen anderen Paragraphen dazu hast, der die Nutzung der Nebler generell erlaubt, immer her damit.