Recht- und Technikthread zum Thema Xenonlicht

Recht- und Technikthread zum Thema Xenonlicht

Beitragvon raw-venture-ad » Mi 6. Jun 2007, 21:30

Dieser Thread dient zur Erläuterung eines Xenonumbaus aus rechtlicher und technischer Sicht.



Für modernes Xenonlicht schreibt der Gesetzgeber einige Vorraussetzungen vor:

  • Seit dem 01.04.2000 darf Xenonlicht nur in bauartgenehmigten Scheinwerfern eingesetzt werden.
  • Es muss eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage vorhanden sein (inkl. Hochdruckpumpe) für die Reinigung von Schmutz auf dem Streuglas (der Schmutz erzeugt Streulicht welches beim Gegenverkehr als Blendung "ankommt").
  • Es muss eine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein, welche die Scheinwerferstellung je nach Beladungszustand automatisch verändert.
  • Es muss ein System vorhanden sein, dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
  • Die Gasentladungslampe muss der ECE-Regelung 99 entsprechen.
  • Der Scheinwerfer muss der ECE-Regelung 98 entsprechen.
  • Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage muss der ECE-Regelung 45 entsprechen.
  • Ein H1 Halogenscheinwerfer darf maximal 1500 Lumen liefern, ansonsten überschreitet er die gesetzlich vorgeschriebenen Blendwerte.

Dies kann in der StVo. §50 Abs. 10 nachgelesen werden, nähere Infos auf www.kba.de




Kann man nun also legal Xenonlicht im GE nachrüsten?
Klare Antwort: Nein!
Denn, für den GE gibt es keinen bauartgenehmigten Xenonscheinwerfer. Dies ist die Begründung für das Nein.

Weil, alle anderen Vorraussetzungen kann man auch im GE realisieren:

Scheinwerfer-Reinigungsanlage:
Kann mit Originalteilen (selten) oder Nachrüstteilen realisiert werden. Kosten zwischen 200€ und 500€.

automatische Leuchtweitenregulierung:
Kann mit dem Hella Leuchtweitenregulierung realisiert werden, ist in der Praxis nur sehr schwer, weil die Einstellschraube nicht in die GE Scheinwerfer passt.

Elektrik:
Die Elektrik ist auch nicht das Problem, weil mit einer simplen Schaltung könnte man sicherstellen, dass das Xenon immer mit dem Fernlicht zusammen leuchtet.


Das Problem an dem die Legalität scheitert, ist der Scheinwerfer. Dieser hat im GE nur eine Bauartgenehmigung für H1 Halogenlampen. Und da das Leuchtmittel nur dann legal ist wenn es eine E-Kennzeichen trägt, ist ein Xenonumbaunahezu unmöglich. Denn die freigegebenen Xenonbrenner haben meist einen D2S oder D2R Sockel, der mit dem H1 Sockel nicht kompatibel ist. Auch die bei ebay angebotenen Xenonbrenner für den H1 Sockel sind nicht zulässig weil dort die E-Kennzeichen fehlt. Das E-Kennzeichen bezieht sich meist nur auf das Vorschalt-/Steuergerät.



Ich rüste Xenon trotzdem nach, ohne all die Vorraussetzungen, was erwartet mich?
Zu allererst sei erstmal gesagt, dass die BE (Betriebserlaubnis) des Fahrzeugs erlischt. Fährt man ohne BE, fährt man automatisch auch ohne (oder mit eingeschränktem) Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung sich bei euch einen Teil des gezahlten Geldes zurückholen, bei Personenschäden können das schon ein paar Euro sein.
Natürlich kann euch jeder Polizist der euch kontrolliert, das Auto an Ort und Stelle stilllegen, sofern er der Meinung ist, dass von diesem Wagen eine Verkehrsgefährdung ausgeht (auch mit eingetragenem Xenonlicht ist er dazu berechtigt). Zusätzlich dazu gibts ne Mängelkarte und eine Pflichtvorstellung des Autos beim TÜV. Spätestens da ist dann Schluß mit dem Xenon.



Kann ich denn mit mehr Licht oder einer breiteren Ausleuchtung rechnen?
In Verbindung mit Halogenscheinwerfern stellt sich zwar ein Mehrlichteffekt ein, wer jedoch schonmal ein Auto mit echtem Xenon gefahren ist, wird schnell den Unterschied merken. Im Falle des GE leuchtet der Xenonbrenner nun hinter der Linse und exakt dem gleichen Scheinwerfer, wie soll also die Ausleuchtung besser werden?
Das einzige was besser wird, ist die Helligkeit und der durch die Xenonlichtfarbe höhere Kontrast. Das volle Potential können die Xenonbrenner jedoch nicht ausschöpfen. Ich würde diese Lösung als "Xenon-Light" (wie Cocacola Light) bezeichnen. Denn eine echte Xenonlinse wirft das Licht direkt vor dem Wagen viel breiter auf die Straße als eine Halogenlinse. Somit sieht man vor allem am Straßenrand (im Fußgängerbereich) deutlich mehr.



Fazit
Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er Xenon wirklich braucht (wegen dem Mehrlicht Effekt) oder ob er Xenon nur haben will (weils geil aussieht). Egal wie man sich entscheidet, wer sich über die möglichen Folgen im Unklaren ist, agiert höchst fahrlässig. Zusätzlich riskiert er Kopf und Kragen wegen dem Erlöschen der BE. Ein Unfall ist eh schon schlimm genug
für den Verursacher, dann stelle man sich mal vor wie es wäre nach einem Unfall auch noch die Kosten selbst tragen zu müssen.
Ist es das also wert? Ist es das wert dieses hohe Risiko einzugehen nur weils geil aussieht? Wie gesagt, dies muss jeder selbst entscheiden.



Falls dieser Text noch Fragen aufwirft, schreibt mir ne PN. [11]
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