Xenon Licht

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Beitragvon raw-venture-ad » Di 30. Mai 2006, 18:40

Spawn, zeig mir bitte die Textzeile wo ich geschrieben habe das ich es nicht toleriere bzw. ignoriere. Achja, und zähl bitte die "mehr als 3" Leute auf die Xenon legal nachgerüstet haben. [11]

2. Wenn man einen Scheinwerfer mit Xenonbrennern ausrüstet, werden sie automatisch zu Xenonscheinwerfern!

So ein Unsinn! Zeig mir die Quelle die dich veranlasst hier sowas zu schreiben. [11]

Außerdem Spawn, wenn du lesen könntest, hättest du bestimmt gemerkt das ich hier heute teils recht lange Posts zum Thema gegeben habe (auch mit Bildern) die die Vorraussetzungen für Xenonlicht verdeutlichen. Ich sags nochmal, ich selber bin nicht an einer Umrüstung interessiert, möchte nur manchen die meinen 800€ in Xenonlicht zu investieren eine Hilfestellung geben.

Morgen werde ich bei meiner TÜV-Station anrufen, und das nachfragen. Solange man mir nichts anderes bestätigt, gilt für mich Folgendes: klick

btw, ich werde mich nicht nochmal aus dem Forum ekeln lassen. Also lasst die Anspielungen!
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Beitragvon Spawn » Di 30. Mai 2006, 18:49

Also ich zähle auf:
1. Andreas626 sagt es is legal
2. Ge4Life sagt es ist legal
3. stgadi sagt es ist legal
4. Meine wenigkeit sagt es ist legal
5. MaikV6 wird sagen es ist legal (Grauer Wolf hats nämlich)
6. Die Österreichische Regierung sagt es ist legal
7. stgadi's TÃœV sagt es ist legal

Wären sogar mehr als 3! [13]

Die Aufrüstkosten werden sich sicherlich nicht auf 800€ belaufen!
Hier die Rechnung:

Xenonsatz ca.250€
Hella Höhenregulierung ca.250-300€ (wenns hochkommt)
gebrauchte Waschanlage für Scheinwerfer komplett inkl. Versand ca.100€

Summe: ungefähr 650€

Ich sehe das als keine Hilfestellung somdern Vernichtung von Ideen und träumen!

Werde mich aber nicht mehr weiter zu diesem Thema äussern, weil die ganze Sache wieder von vorne beginnt!
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Beitragvon raw-venture-ad » Di 30. Mai 2006, 18:57

Jo, danke für die Liste.

Ich werde morgen bei meinem TÜV nachfragen, vielleicht kann ich dann noch ein 8.) anhängen, "Rockhounds TÜV sagt es is legal". Nur mal so als Zeichen des Wohlwollens, ja? Aber noch eine Bemerkung hierzu:

Ich sehe das als keine Hilfestellung somdern Vernichtung von Ideen und träumen!


Hihi, so wird einem das dann gedankt. Echt...da gibt man sich Mühe, schaut im Buch nach Einbauorten für den Zusatztank, schaut bei Hella im OnlineKatalog nach der SRA, und dann kommt so ein Spruch. Vorurteile oder so haste aber nich, oder?

Und zum Preis, ich zitiere mich mal selber:
Da hast du Recht, die Kosten dürften sich bei Selbstmontage auf 650 - 800€ belaufen, was man dafür alles kaufen könnte...*schwärm*

Schau mal, bitte schau ganz genau, was ich geschrieben habe. 650€ - 800€ mit Selbstmontage, da ich keine Werkstatt habe und auch keinen Handel mit Xenon betreibe sind aber natürlich Schätzwerte, aber anscheinend hast du das mal wieder überlesen.

Mir ist das im Grunde egal, und da ja auch nicht darauf antworten wirst, ist das auch nicht so wichtig.
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Beitragvon GE4Life » Di 30. Mai 2006, 19:10

SCheiß Zickerei!!!
Achja ich guck auch schonmal häufiger in mein Buch um zu Helfen und nen Orden hab ich bislang auch noch nicht dafür bekommen!!! Aber is ja auch egal frag deinen Tüv was er meint ich werde meinen in der nächsten Woche fragen und dann haben wir 100%ige Sicherheit!
Ist der Abtrieb zu schwach - bist du zu langsam!!
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Beitragvon Spawn » Di 30. Mai 2006, 19:18

GE4Life schrieb am 30.05.2006 20:10
Achja ich guck auch schonmal häufiger in mein Buch um zu Helfen und nen Orden hab ich bislang auch noch nicht dafür bekommen!!!


Ich auch, na und? Bevor ich irgenwas Falsches sage (ist auf niemanden bezogen) lese ich lieber nach!

Aber is ja auch egal frag deinen Tüv was er meint ich werde meinen in der nächsten Woche fragen und dann haben wir 100%ige Sicherheit!



Nicht wirklich, denn wie schon erwähnt ist bei euch TÜV nicht gleich TÜV! Die einen lassen mehr durch oder haben andere Regeln und andere lassen weniger durch oder haben strengere Regeln!

Es kann gut möglich sein, das Rocks TÜV ILLEGAL sagt aber n andere zB stgadi's TÜV LEGAL sagt!
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Beitragvon raw-venture-ad » Di 30. Mai 2006, 19:19

Lieber André,
wieso bist du denn so aggressiv? Habe ich irgendwo geschrieben, das ich einen Orden bekommen möchte für die Posts die ich hier schreibe? Ich denke nach einiger Zeit Überlegung wirst du feststellen das ich nichts dergleichen geschrieben habe.

Zum Anderen stimme ich Dir zu, ich werde morgen nachfragen und das Gesprächsergebnis hier posten. Wenns möglich ist mit den normalen Scheinwerfer, okay, dann habe ich falsch gelegen und räume das dann auch ein. Wäre dann auch ein bisschen froh das diese Sache endgültig geklärt ist.
Aber solange gilt für mich noch die Aussage der Homepage meines TÜV. [11]

*edit*
Spawn, ja, das kann sein. Werden es morgen wissen. Bleibt nur die Frage, wer dann Recht hat. [13] Das können wir hier vermutlich nicht klären.
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Beitragvon stgadi » Di 30. Mai 2006, 20:15

@Spawn
und soweit ich das überblicken kann, gibts für den GE keine Xenon-SW


wenns die dinger nicht gibt (habe selber noch keine gesehen) und man muß die alten SW umbauen dann siehts mit nem "normalem" TÜV dunkelschwarz bis ganz schwarz aus. da muß ich rockhound recht geben.
alle postings habe ich leider nicht gelesen eher überflogen und da las ich von xenon-sw ....bla...bla..bla... streit ....ja....nein. da hab ich nen emil zum tüv geschickt und das war die antwort. dann hab ich mir das da klick durchgelesen und war schlauer. aber wie gesagt bei uns ist TÜV nicht gleich TÜV.
mein offener lufi ist auch nicht eingetragen. in offenbach hätte ich probleme in ludwigshafen habe ich keine gehabt.

mfg
adam

ps: @all

nicht gleich ausrasten [1] immer schön freundlich
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Beitragvon Spawn » Di 30. Mai 2006, 20:25

Is klar das es keine Xenon-SW gibt, aber die Nachrüstxenonbrenner gibts ja für alle Systeme (H1, H4, H7) somit denke ich mir das man an SW ansich nix umbauen muss, ausser natürlich der Höhenregulierung etc, also sollte es kein Prob sein das eigetragen zu bekommen, oder ich bin wiedermal zu besessen von einer Idee!

@Rockhound
Stellt sich blos die Frage, Wie, Wo und Wann wir das klären könnten, sollten oder müssten!
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Beitragvon raw-venture-ad » Di 30. Mai 2006, 20:29

Dann habe ich das Mail von dem TÜV-Prüfer doch richtig interpretiert. Auf den ersten Blick laß es sich wirklich wie "ja, SRA und aLWR und dann OK"... Danke stgadi. [11]

Trotzdem frage ich morgen mal bei mir nach. OK, Leute?
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Beitragvon stgadi » Di 30. Mai 2006, 20:37

@Rockhound

dann frag aber richtig nach, d.h. wenn man die alten SW umbauen würde.
denn ich gehe davon aus daß der TÜV "nein" sagen wird.
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Beitragvon raw-venture-ad » Di 30. Mai 2006, 20:41

Keine Sorge, ich frage nach ob man die Nachrüstsätze von ebay/Inetshops mitsamt allen anderen Voraussetzungen eingetragen bekommt. Dabei sind ja keine Änderungen am SW nötig.

Damit wäre alles abgedeckt.
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Beitragvon raw-venture-ad » Mi 31. Mai 2006, 09:19

Habe mit meiner TÜV-Station, genauer gesagt mit einem Sachverständigen (Herr Wittau, sehr nett und kompetent) gesprochen.


Tacheles:

Nachträgliche und legale Umrüstungen von Xenonlicht sind nur in Verbindung mit einem für Xenonlicht freigegeben Scheinwerfer möglich!
Eine Eintragung ist nur dann möglich wenn ein komplett neuer Xenon-Scheinwerfer verbaut wird (den es für den GE nicht gibt). Herr Wittau sagte mir außerdem das es nicht so sehr auf die Waschanlage und Höhenregulierung ankommt, sondern mehr auf die Bauform des Scheinwerfers. Dieser ist für H1-Halogenlampen entworfen und hat dafür auch ein Lichttechnisches Gutachten. Das Gutachten hält genau fest wieviel Licht der Scheinwerfer im GE erzeugen darf, wo es austreten darf, ...usw.

Auf meine Nachfrage hin das man ja auch Xenonbrenner mit H1-Fassung einbauen kann, kam als erstes von Ihm "Um Gottes Willen!!!" und dann weiterhin sinngemäß "überlegen Sie mal, wie die Blendwerte ansteigen würden". Und ehrlich gesagt kann ich das auch verstehen und bestätigen.

Zum Schluß fragte ich noch nach, was passieren würde wenn man dennoch Xenon in seiner Billigversion nachrüstet. Daraufhin Er (sinngemäß): "Wer Xenonbrenner mit H1-Fassung in den Halogen-Scheinwerfer schraubt handelt eigentlich schon grob fahrlässig. Eine solche Aktion führt in jedem Fall zur Erlöschung der Betriebserlaubnis.




Ums genau zu sagen ist das genau eine Bestätigung dessen was hier steht.

^^Diese Aussage und der Link gilt für die BRD! Wie es in Österreich aussieht müsst ihr selber klären.


Hoffe euch damit geholfen zu haben.
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Beitragvon Messi » Mi 31. Mai 2006, 09:38

jo so ungefähr wie hier
Bild Mazda 626 GE 2.0 - 16V
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Beitragvon Magic2k5 » Mi 31. Mai 2006, 09:41

Schade [5]
Vielleicht hat ja jemand von euch Glück und kommt auf einen "blinden" Prüfer, der es irgendwie durchgehen lässt -> aber ist absolut schade, dass man es nicht eingetragen bekommt ->

Mein Tipp:
Zweitwohnsitz wo's keinen TÃœV gibt
Auto dort anmelden und wir können uns vermutlich sogar Xenon-Blinker nachrüsten [1]



Hat schon jemand Ahnung wie's mit der Eintragung in Österreich aussieht?
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Beitragvon raw-venture-ad » Mi 31. Mai 2006, 09:42

Danke für den zusätzlichen Link Messi.

Ich hoffe das das Thema jetzt endlich vom Tisch ist.


@Magic2k5:
Solche "blinden" Prüfer gibt es leider überall, aber das die Sache trotz einer "blinden Eintragung" illegal bleibt ist denke ich mal klar. Die Polizei hat im Übrigenen in Deutschland dennoch das Recht das Auto wegen einer zB illegalen Xenonanlage die auch eingetragen ist, stillzulegen. Und der Prüfer der dies eingetragen hat, bekommt auch ein Problem.

Natürlich habe ich vergessen zu sagen, dass die Aussage von meinem TÜV für die BRD gilt, Österreich hab ich keine Ahnung.
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