von Andreas626 » Di 29. Nov 2005, 12:00
Aha. Na denn...
Ich hab übrigens auf der Motorshow mal mit Polizei und Tüv ein Gespräch geführt wie da denn jeetzt so ausschaut mit neuen Eintragungen etc. auch wegen den neuen Fahrzeugpapieren. Folgendes kann ich nun definitiv sagen:
Es ist weiterhin erforderlich, seine Anbauteile etc Tüv-abnehmen zu lassen. Man muß sie zwar nich mehr im Schein eintragen lassen, aber dafür das Abnahmeprotokoll immer mitführen. [8] Teile mit ABE brauchen nich unbedingt nochmal vorgeführt zu werden, hier reicht es die ABE mitzuführen. Alle Teile die nur eine Bescheinigung haben daß sie nach §21 eingetragen werden können, sprich Einzelabnahme sollten, für den Fall daß jemand von euch noch so etwas hat (Universeller offener Luftfilter z.B.), besser noch dieses Jahr eingetragen werden. Das Datum steht zwar noch nich 100% fest, aber vermutlich verlieren alle kleinen roten Zettel die keine ABE sind zum 31.12.05 ihre Gültigkeit und sind ab dann nich mehr eintragungs- bzw. abnahmefähig und dann definitiv UNZULÄSSIG!
Geht nicht, gibt´s nicht...