Mein GE zur schlachtung bereit

Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon qwertzo » Sa 11. Jun 2016, 23:53

Die vorFacelift GEs haben ALLE gelbe Nebenscheinwerfer, er mit dem Facelift wurden dann die normalen bzw weißen Nebelscheinwerfer eingeführt.
Hatte selbst weder beim TÜV noch mit dem Tachtenverein da Nachfragen oder Mängelscheine.

Bei Ebay gibts aktuell auch welche zwischen 19 und 218€.
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ob ich GE sammle... :D
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon NobelHobel » So 12. Jun 2016, 02:58

Gibts das irgendwo Schwarz auf weiß das es serienmäßig ist? Hab damit sonst echt Ärger. Wäre super wenn ihr mir damit weiterhelfen Könntet.
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon Zatscha626 » So 12. Jun 2016, 07:03

Brauchste nicht nachweisen. Das gelb kommt nur von den Birnen die verbaut sind. Gelbe lichter sind vom tüv zugelassen für den Einsatz als Nebelscheinwerfer, siehe tüv Homepage ;)
Hab mich da auch mal deshalb schlau gemacht ob die wirklich zugelassen sind.
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon NobelHobel » So 12. Jun 2016, 12:12

@Zatscha626
Doch ich muss das nachweisen ich habe ein Mengelschreiben bekommen. Und es kommt nicht von den Birnen (da sind weiße h3 Birnen drinne) die Linsen VOR den Birnen sind Gelb, sieht aus wie ein Glas was drüber gestülpt ist. Hat jemand ein ausdrückt der Beweißt das beim 626Ge das Gelbe Licht Serienmäßig ist? Oder eine STVO ausdrück der es erlaubt? Müss zum wiedervorführen.
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon qwertzo » So 12. Jun 2016, 13:36

Schreibe oder Rufe dazu mal Mazda Deutschland an.

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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon Kampfkuchen » So 12. Jun 2016, 14:54

Hauptsache die kennen die Paragraphen der StVZO, für die sie einstehen...

Ich würde erstmal einfach hiermit kommen http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.


Vielleicht überprüfen die auch einfach mal die E-Nummer auf den Scheinwerfern, da sollte drin stehen, dass diese mit gelbem Licht geprüft sind.

Ich persönlich würde mich vermutlich anschließend noch bei der Dienststelle beschweren, da sie offenbar nicht fachkundig genug sind zu entscheiden, was an einem Fahrzeug rechtmäßig ist und was nicht. Mängelscheine ausstellen, aber keinerlei Ahnung haben. Man hätte das ja auch mal kurz recherchieren können, bevor man irgendwelchen Leuten für nichts 'ne nervige Arbeit aufbrummt.
Dabei ist es nicht mal unüblich für Fahrzeuge dieses Alters, gelbe Nebler zu haben... Das ist kein 626 Ding gewesen.

Bekomme schon wieder einen Hals, wenn ich sowas höre...

PS: Ich kann mir gut vorstellen, dass du beim Vorstellen deines Fahrzeugs mit der Mängelkarte - ohne irgendwas zu ändern - gar keine Probleme haben wirst, da der Prüfer dann i.d.R. fachkundig ist und vermutlich feststellt, dass das gar keine Widrigkeit darstellt...

Gegen das Bußgeld UNBEDINGT Widerspruch einlegen.
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon NobelHobel » So 12. Jun 2016, 17:18

Danke, werd mir die Paragraphen ausdrücken und mal auf der Dienststelle vorbeifahren, vieleicht gibts die 25 euro wieder ;) Mazda selbst werd ich wohl nicht erreichen heute.
ps. Im August 2015 als ich beim TÜV war stellte das Gelbe licht ja auch kein Problem dar. Nur der Schnulli Cop war so verärgert das er kein Illegales Tuning gefunden hat das er dann auf meinen Nebler Scharf gegangen ist. Er hat mir dann noch was von § 50 der STVO erzählt bla bla. Jetzt weiß ich ja das §52 für Nebler zuständig ist und kann ihm das aufs Brot Schmieren.

Der achso nette Beamte, mein freund und Helfer wollte übrigens auch eine Eintragung für den Original Spoiler sehen und für die Original Alufelgen ... das könnte ich ihm zum Glück gleich verklickern das es Serienmäßig ist.
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon Kampfkuchen » So 12. Jun 2016, 19:20

Dein größter Fehler war, dass du das Geld offenbar schon bezahlt hast... Damit akzeptierst du imho die dir gemachten Vorwürfe.

Das wäre ein guter Grund für eine Beschwerde gewesen... Völlig inakzeptabel, so ein Verhalten von einem Polizeibeamten.

Mein Tipp: Schaff dir eine Rechtsschutzversicherung an, mindestens für den Verkehr. Wenn du einen guten Anwalt findest, regeln die sowas dann völlig automatisch.
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Re: Mein GE zur schlachtung bereit

Beitragvon NobelHobel » So 12. Jun 2016, 21:10

Ich hab eine Rechtschutz, werd mein Geld schon wieder bekommen, ich kann mich auch so gut verkaufen :) Mal sehen was bei rauskommt. Kann euch gern auf dem Laufenden Halten.
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