Hauptsache die kennen die Paragraphen der StVZO, für die sie einstehen...
Ich würde erstmal einfach hiermit kommen
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.phpStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
Vielleicht überprüfen die auch einfach mal die E-Nummer auf den Scheinwerfern, da sollte drin stehen, dass diese mit gelbem Licht geprüft sind.
Ich persönlich würde mich vermutlich anschließend noch bei der Dienststelle beschweren, da sie offenbar nicht fachkundig genug sind zu entscheiden, was an einem Fahrzeug rechtmäßig ist und was nicht. Mängelscheine ausstellen, aber keinerlei Ahnung haben. Man hätte das ja auch mal kurz recherchieren können, bevor man irgendwelchen Leuten für nichts 'ne nervige Arbeit aufbrummt.
Dabei ist es nicht mal unüblich für Fahrzeuge dieses Alters, gelbe Nebler zu haben... Das ist kein 626 Ding gewesen.
Bekomme schon wieder einen Hals, wenn ich sowas höre...
PS: Ich kann mir gut vorstellen, dass du beim Vorstellen deines Fahrzeugs mit der Mängelkarte - ohne irgendwas zu ändern - gar keine Probleme haben wirst, da der Prüfer dann i.d.R. fachkundig ist und vermutlich feststellt, dass das gar keine Widrigkeit darstellt...
Gegen das Bußgeld UNBEDINGT Widerspruch einlegen.