qwertzo hat geschrieben:Hey, da melde mich mal Interesse an
Freut mich!
qwertzo hat geschrieben:Ab wann wurde das Fahrwerk verkauft?
Hintergrund ist ob es bei einen 1994er GE dann auch H-Zulassungsfähig ist.
Das kann ich leider nicht beantworten. Dazu würde ich den Importeur (feinys.com) befragen.
qwertzo hat geschrieben:Welche Motorisierungen bzw. Karrosserieformen sind im Gutachten erwähnt?
Bitte bedenken, es gibt kein "normales" Gutachten bzw. kein Fahrzeugspezifisches.
Wortlaut vom Importeur:
Beim Fahrwerk für den 626 bzw. Xedos liefern wir einen nicht fahrzeugspezifischen Festigkeitsnachweis mit. Die Eintragung kann dann der TÜV oder die DEKRA nach §19.2 durchführen. Bieten wir z.B. bei uns auch an.
commander_keen hat geschrieben:Soll "10.5-200" die Modellbezeichnung der Federn sein? (sehe keinen anderen Aufdruck) Wenn ja: Steht das irgendwo im Gutachten?
Erfahrungsgemäß sucht der TÜVer da nämlich recht penibel ein Match.
Ja, das ist die Bezeichnung der Feder. Auf diese bezieht sich dann auch die Herstellererklärung für die Achslasten.
Sprich, ich habe eine Herstellererklärung wo die FIN steht und die Achslasten bestätigt werden.