von Andreas626 » Do 24. Jan 2008, 16:15
Also so wie ich das sehe, hat der Gutachter deinem Auto einen Totalschaden verpasst.
Wenn der Schaden sich auf 2000 € beläuft wie du sagst, und der Wiederbeschaffungswert bei 1200.-€ ist es ein Totalschaden. Aber das hast du ja auch schon in einem obigen Beitrag selbst erkannt. Die Versicherung zahlt IMMER nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Das sind die 950 Euro. (so wie es da auch steht)
Der Gutachter wird ja zusätzlich von der Versicherung bezahlt (steht da ja auch). Also ist das rein theoretisch schon so in Ordnung. Das ist halt der Nachteil bei alten Auto´s.
Da bekommt man nicht mehr viel bei einem Schaden.
Die vorhin angesprochene 130%-Regelung kommt auch nicht zum Tragen, da das max bis zu einem Schaden von 1200(Wiederbeschaffung)=100% +30% gilt. Also hätte der Schaden dafür nicht höher sein dürfen als 1560.-€.
Warum man dir allerdings gesagt hat, daß die 2000.- € bezahlt werden ist mir schleierhaft.
Das müsste ein Versicherungsmensch eigtl. genau so sehen.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Nur so würde ich die Sache auslegen.
Edit: Zu einem Beitrag weiter oben: Ja, das Auto hat nur einen Restwert von 250.-. Ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit dem Baujahr und der Laufleistung 1200.-.
Ich hatte meinen 2006 mal bewerten lassen. Da hatte der einen Marktwert von ca.560 Euro. Darum seh ich auch die Preisvorstellung einiger Leute hier im Forum meistens als ziemlich übertrieben an...
Geht nicht, gibt´s nicht...