Vorstellung Ewald

Hier könnt Ihr Euch und Euren 626 GE vorstellen, mit Fotos und Informationen

Re: Vorstellung

Beitragvon Drachenflug » Sa 12. Mär 2016, 00:08

Bei Ewald ist die Welt noch in Ordnung... Spannend hier immer wieder reinzusehen :D
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Re: Vorstellung

Beitragvon Matti782 » Di 15. Mär 2016, 02:12

Drachenflug hat geschrieben:Bei Ewald ist die Welt noch in Ordnung... Spannend hier immer wieder reinzusehen :D


Ich lese das auch gerne...

Die Folie ist jedoch zu 100% nicht legal in Deutschland...bin mir jetzt auch nicht sicher, aber nich die Betriebserlaubnis erlischt für die Karre...wobei, bei folieren...muss ich mal gucken.

Zum Thema stärkeres Leuchtmittel...

55W haben jewals das Auf und das Abblendlicht. Es gibt Leuchtmittel, die haben 100W pro Birne. Davon rate ich ab. Die werden extrem warm.

Wenn illegal unterwegs, dann richtig und mit nachrüst-Xenon. Lichtfarbe 4300k. Die Teile sind saugeil und von originalen H1 quasi nicht zu unterscheiden, es sei denn, nen Hüter des Lichtes schaut mal unter die Haube...beim GE kann man aber Alles gut verstecken. (100% illegal 8-) )

Kleiner Tipp von mir ist die Lichtfarbe. Viele wählen 8000K oder 6000K. Das erkennen die Hörnchen gleich. 4300K ist gediegen weiß. Blendet nicht (Scheinwerfer einstellen lassen)
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Re: Vorstellung

Beitragvon Kampfkuchen » Di 15. Mär 2016, 16:38

Matti782 hat geschrieben:Die Folie ist jedoch zu 100% nicht legal in Deutschland...bin mir jetzt auch nicht sicher, aber nich die Betriebserlaubnis erlischt für die Karre...wobei, bei folieren...muss ich mal gucken.


Ich bin mir ziemlich sicher, dass doch. Das Fahrzeug ist nicht mehr straßentauglich -> Betriebserlaubnis verfällt.
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Re: Vorstellung

Beitragvon Matti782 » Mi 16. Mär 2016, 01:04

Da fehlte nen Wort. Anscheinend irgendwie durch die Tasten gerutscht :?

Matti782 hat geschrieben:
Drachenflug hat geschrieben:Bei Ewald ist die Welt noch in Ordnung... Spannend hier immer wieder reinzusehen :D


Ich lese das auch gerne...

Die Folie ist jedoch zu 100% nicht legal in Deutschland...bin mir jetzt auch nicht sicher, aber nich, das die Betriebserlaubnis erlischt für die Karre...wobei, bei folieren...muss ich mal gucken.

Zum Thema stärkeres Leuchtmittel...

55W haben jewals das Auf und das Abblendlicht. Es gibt Leuchtmittel, die haben 100W pro Birne. Davon rate ich ab. Die werden extrem warm.

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Kleiner Tipp von mir ist die Lichtfarbe. Viele wählen 8000K oder 6000K. Das erkennen die Hörnchen gleich. 4300K ist gediegen weiß. Blendet nicht (Scheinwerfer einstellen lassen)
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Re: Vorstellung

Beitragvon Zatscha626 » Mi 16. Mär 2016, 11:02

Guter tipp
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Re: Vorstellung

Beitragvon Lima » Mi 16. Mär 2016, 19:34

Du scheinst da was falsch zu verstehen, illegales tuning geht nur billig. Also nur mit fakefolie und 15,- 100w Lampen ... nur so geht richtig cooles tuning !!!!
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Re: Vorstellung

Beitragvon Ewald » Mi 16. Mär 2016, 19:52

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hab die Blinker jetzt doch gemacht,sieht besser aus.... 8-) 8-) 8-) hab aber ein paar Falten drin wegen der Biegung,die gehen auch nicht mit den Fön.Egal,die verspiegeln sich ja eh.Die Bullen haben´s auch schon gesehen haben mich aber nicht aufgehalten..... :D sieht einfach nur geil aus wenn der GE in der Stadt drin steht. :shock:

Ewald :lol:
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Re: Vorstellung

Beitragvon Kampfkuchen » Mi 16. Mär 2016, 20:34

Na wenn zwei Polizisten sich nicht drum gekümmert haben ist das natürlich automatisch legitimiert 8-)
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Re: Vorstellung

Beitragvon Drachenflug » Do 17. Mär 2016, 23:33

Nicht legal klar, wissen wir alle. Hauptsache es blendet oder gefährdet nicht die anderen. Alles andere ist ja Ewalds Bier.
Muss nochmal erwähnen, hätte nie gedacht, dass Ewald zu dieser Tuningblüte mutiert

Ewald, was ist eigentlich mit deinen vorderen Schläuchen, kommen die wieder?
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Re: Vorstellung

Beitragvon Ewald » Fr 18. Mär 2016, 11:16

na ja Jan,ich hab sie zwar noch aber denke nicht das ich sie verwende.Ich überlege noch was ich noch mache bis zum ersten Treffen bei uns herunten,nächsten Monat.Letztes Jahr im September bei dem Treffen in Landau wo ca.1000 Fahrzeuge teilnahmen(ich ja auch) habe ich gesehen bei zwei Mazda 3 die haben vorne japanische Fächer montiert gehabt.....mal sehen,ich habe einen originalen zu Hause......!! Die haben ja Sachen wie auch kleine Fahnen gehabt zum Beispiel usw. nur für`s Treffen aber ich benutze es ja immer auch im Straßen-Verkehr und die nicht.
Überhaupt,sind bei euch oben auch Treffen (auch alle Marken zusammen) wo ihr hin fährt oder hin fahren könntet.!!!
Bei uns stehen ca. fünf-sechs Treffen an wo ich auch teilnehme...aber ich bin fast der einzige mit einem Japaner.Alles BMW..Audi..Golf...und anderen sch..... da ist der GE natürlich ein Blickfang oder Finger-Zeiger habe auch schon gehört von anderen "" was will ein Japaner da bei dem Treffen "" obwohl alle Marken zugelassen waren...darum bin ich erst recht vertreten und präsentiere meinen GE der sich mit Sicherheit nicht verstecken braucht....

Ewald 8-) 8-) 8-)
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Re: Vorstellung

Beitragvon Matti782 » Mi 23. Mär 2016, 20:25

Hast ne PN
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Re: Vorstellung

Beitragvon Ewald » Mi 6. Apr 2016, 10:49

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leider hat`s einen japanischen Kollegen von mir beim ersten Treffen erwischt,dumm gelaufen.
Ich hab`s zuvor noch gewechselt,Gott sei Dank.(bei der Ausfahrt).

Ewald 8-) 8-) 8-)
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Re: Vorstellung

Beitragvon S1PikesPeak » Mi 6. Apr 2016, 15:17

Wer so dumm ist, dem kann auch nicht geholfen werden...!
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Re: Vorstellung

Beitragvon kl31 » Mi 6. Apr 2016, 16:52

Ewald hat geschrieben:Ich hab`s zuvor noch gewechselt,Gott sei Dank.(bei der Ausfahrt)


Leg doch die Originalen Kennzeichen hinter die Frontscheibe, somit bist du Legal unterwegs!
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Re: Vorstellung

Beitragvon Kampfkuchen » Mi 6. Apr 2016, 16:53

kl31 hat geschrieben:
Ewald hat geschrieben:Ich hab`s zuvor noch gewechselt,Gott sei Dank.(bei der Ausfahrt)


Leg doch die Originalen Kennzeichen hinter die Frontscheibe, somit bist du Legal unterwegs!


Völliger Unsinn.


PS: Nur um mal zu verdeutlichen wie unglaublich groß dieser Unsinn ist, hier mal ein paar Auszüge:

Zuerst mal §22 des Straßenverkehrsgesetz:

§ 22
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Dann § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung:

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.

(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.


(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".

(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.

(12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.


Kurz gesagt, ein Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe ist vollkommen VERBOTEN und erfüllt ggf. den Tatbestand des Vorsatzes. Und da in seinem Fall das Kennzeichen für ein gefälschtes weichen soll, ist es eindeutiger Vorsatz.
Es erfüllt zu dem einen Straftatbestand.

Ein Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz Geldstrafe, also kann man sich ausrechnen, dies wären 365 Tagessätze.

Wenn ihr mich fragt, ist das vollkommen verdient, was der junge Kollege da bekommen hat.

Daran ist nichts toll, es ist auch nicht "ok, weil es was einzigartiges ist" es ist einfach eine Straftat, wenn er geblitzt wird, verläuft das im Sande und wenn er vielleicht Fahrerflucht beginge (das will ich ihm nicht unterstellen, es ist einfach nur ein Beispiel WARUM das ganze so verboten und nicht zu dulden ist) ist er nicht sonderlich nachverfolgbar.

Ein Kennzeichen hinter der Scheibe kann und wird in einem solchen Fall sicherlich als fehlend gewertet, daran gibt es auch juristisch gesehen nichts zu rütteln, dies kostet übrigens 60€ nach dem Bußgeldkatalog, zzgl. der Gebühren.

Kennzeichen sind aus einem ganz einfachem Grunde am Fahrzeug montiert und einfach nicht durch bescheuerte Spaßkennzeichen im Straßenverkehr zu ersetzen.
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