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Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Sa 11. Feb 2006, 18:28
von Spawn
So und damit alle sich freuen können kommt jetzt mal ne andre frage!
Wer würde sich noch darpber freuen einen GB-Eintrag zu erhalten??
Real-OC hat auch einen bekommen!

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Sa 11. Feb 2006, 18:38
von PriscusNet
hab kein gb [8]

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Sa 11. Feb 2006, 22:24
von REAL-OC
Hehe, danke Spawn [13]

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Mo 20. Feb 2006, 19:27
von MaikV6
@ mzd

mit sicherheit haben wir nicht am scheinwerfer gefräst weil man damit nie ein korektes lichtbild erhält . es gibt mittlerweile ganz andere möglichkeiten einer solchen umrüstung bei welcher das lichtbild exakt das selbe bleibt wie mit ner h1 birne nur dass es eben xenon ist .
denn solch ebay diletanten-umrüstungen für 150 euro sind murks .
wenn dann richtig .

gruss maik v6

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Di 21. Feb 2006, 16:13
von raw-venture-ad
Das Problem ist nur das der xenon-Brenner den maximalen Lichtstrom für Halogenscheinwerfer von 1650 Brutto Lumen überschreitet. Daher, keine Zulassung. SRA, aLWR fehlt auch.

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2006, 21:22
von MaikV6
@rockhound ,

da hast im prinzip schon recht aber die scheinwerferreinigungsanlage kann man nachrüsten und die höhenregulierung gibts universal per ultraschall . somit ist ne eintragung nicht das problem , ich muss nur noch diese zwei sachen beim vater einbauen und dann wird getüvt .
werd das bei mir auch so machen , nur 700eus sind nich ausm ärmel zu schütteln .

gruss maik

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2006, 10:53
von raw-venture-ad
klar, das ist nicht wenig Geld. Aber wie möchtest du dem TÜV erklären das die GE Scheinwerfer die zulässigen Blendwerte mit Xenonlicht nicht überschreiten? Ohne teures Gutachten wird da kaum Jemand etwas eintragen, der TÜV Prüfer riskiert sonst auch seinen Job.

Hatte mich auch vertan, die Höchstmögliche Lichtstrom für H1 Halogenscheinwerfer beträgt nur 1500lm. Bestimmt überschreitet das Xenonlicht im GE Scheinwerfer diesen Wert und blendet damit. Und das obwohl die Scheinwerfer schon seeehr gutmütig sind...

Aber interessant das du die Eintragung versuchen möchtest!

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Sa 25. Feb 2006, 19:30
von MaikV6
ähhm , wenn ich sage ich lass es tüven dann mein ich das auch so , ich hab schon mit dem prüfer gesprochen, oder aus welchen grund glaubst du dass bei mir alles eingetragen ist ? zb fächer , sportkat, k&n , motorsportauspuffanlage aus usa .....
ich hab das glück und hab n seeehr guten tüver , sonst kost so ein lichtgutachten fürn scheinwerfer mal fix 2000eus .
aber bis ich meins einbaue muss ich halt erst n bisschen sparen, waren in letzter zeit etwas viele kosten die ins auto gegangen sind .

gruss maik

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: So 26. Feb 2006, 11:49
von raw-venture-ad
Sorry Maik, wollte dir nicht auf den Schlipps treten.

Wenn du eine SRA und aLWR einbaust schön und gut, die Xenon Anlage bleibt an und für sich illegal und streng genommen fährst du ohne Betriebserlaubnis. Ich will hier nicht den Moralapostel spielen, kann sich ja jeder einbauen was er will, nur der GE Scheinwerfer hat ohne ein Lichttechnisches Gutachten keine Zulassung für Xenonbrenner. Egal ob TÜV oder nicht TÜV. Der hat nämlich nicht die Verantwortung wenns mal zum Crash kommt und der Unfallgegner behauptet du hättest geblendet.

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: So 26. Feb 2006, 13:18
von MaikV6
@ rockhound ,

is doch kein thema , hast mir nich aufn schlips getreten , dazu is ja so ein forum da , das jeder seine meinung sagt.
wär ja schlimm wenn alle nur sagen würden oh wie toll und find ich gut .
nur kennst eben meinen tüver nicht, und wenn ich sag er macht das dann krieg ich da auch n gutachten für so dass alles passt , kann nur sagen dass vom vater die scheinwerfer im gegensatz zu den meisten originalxenonfahrzeugen wie opel , und viele vws nicht mal ansatzweise blenden.
denn ich mach zwar ne menge am auto aber andere gefährden möcht ich mit sicherheit nicht .

so hoffe du weisst wie ich das meine ,

gruss maik

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: So 26. Feb 2006, 18:36
von raw-venture-ad
Gut wenn du so einen TÜV Prüfer hast, es wäre mal interessant bei der Versicherung nachzufragen ob für das Fahrzeug mit Xenonanlage, SRA/aLWR und TÜV-Eintragung noch eine Betriebserlaubnis besteht.

Wenn ja, dann wäre das echt ne Wucht und gleichzeitig das erste Halgon-Auto was ich kenne ohne spezielle Scheinwerfer "legal" Xenon eingebaut hat.

Grauer Wolf und die MTG

BeitragVerfasst: Fr 14. Jul 2006, 22:20
von Blade
Hast du die Xenon leuchten jetzt schon verbaut ?