TJ Maugli hat geschrieben:Moin, kein Stress!
Die Anliegefläsche zum Motor etwas schräg plannen und passt´s.
Eine Werkstatt, eine Fräsmaschine und gut ist´s. Muss nicht mal cnc sein.
Habe ich beim 16V machen müssen und beim 24V wohl auch,
Gruß
Darum geht's mir nicht. Mir geht es in erster Linie darum, dass ich das erstmal drin haben möchte und desweiteren um die dreiste Antwort des Verkäufers.
Letztendlich sehe ich nicht ein für einen Artikel den vollen Preis zu bezahlen, wenn er nicht dem entspricht, was mir versprochen wurde. Da besteht halt Minderungsanspruch, wer das nicht nutzt, ist selbst schuld (meine Meinung).
Davon abgesehen habe ich das Szenario durchgespielt, auch mit geplantem Flansch passt es nicht, er liegt an der Ölwanne an und kommt gar nicht erst hoch genug. Das Ding zieht sich erst mit Druck nach oben, das ist nicht akzeptabel.
commander_keen hat geschrieben:Richtig, muss er zurücknehmen. Das Ding passt absolut nicht => Sachmangel. Die vergangene Zeit ist dafür überhaupt noch nicht relevant, wie du schon feststelltest. Die Aufforderung, das Ding selbst weiterzuverkaufen ist einfach nur dreist.
Den solltest du am besten mit Rechtsbeistand in die Knie zwingen, wenn er sich weigert. Ich kann sowas nicht leiden, wenn solche Leute immer so weiter machen (können).
Habe ich auch überlegt. Leider bin ich nach wie vor nicht dazu gekommen eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Eine Allgemeine ist mir auch zu teuer und nur Verkehr würde hier wohl nicht helfen.
Noch habe ich ja hoffentlich eBay auf meiner Seite. Alles weitere wird sich ergeben...
Edit:
Geht weiter ! Und wird dreister:
Nachricht vom Verkäufer:
"Also das müssen Sie mir jetzt erklären. Sie kaufen bei mir einen Artikel den Sie als Schrott bezeichnen und von dem Sie sagen "so ein Schrott kommt nicht in mein Auto" und wollen dann nach 2 Monaten diesen Artikel wieder zurück geben? Oder haben Sie sich da von den Foren verleiten lassen? Sie sollten wissen, das in den Foren immer nur die meckern, die etwas nicht hin bekommen haben und dann ihre Unfähigkeit auf den Artikel schieben. Jemand der etwas geschafft hat brauch in einem Forum nicht meckern. Der Fächerkrümmer ist mit Sicherheit schon Tausendfach verkauft worden, da er auch von anderen Firmen verkauft wird und es ist nur ein geringer Teil die damit nicht klar kommen. Übrigen Rücknahme heißt Artikel zurück = Geld zurück, innerhalb von 14 Tagen, da dann PayPal und eBay Gebühren zurückerstattet werden. Gewährleistung heißt, defekten Artikel einschicken und repariert oder im Austausch wieder zurück bekomme. Da der Artikel ja nicht defekt ist erübrigt sich das ja. MfG G. *******"
Ihre Nachricht an den Verkäufer:
"Falsche Zitate stellen eine Rechtsverletzung dar. Ich werde mit ihnen nicht über meine Fähigkeiten diskutieren, aber ich kann ihnen gern Fotos schicken, von ihrem "passendem" Krümmer. Dies ist kein Anwenderfehler. Als Händler sollten sie wissen, dass die gesetzlichen 14 Tage Rückgaberecht eine Verpflichtung ihrerseits ist, einen Artikel auch _ohne_ Angabe von Gründen zurücknehmen zu müssen. Gewährleistung ist die im BGB §438 geregelte Pflicht ihrerseits, sie gilt 24 Monate und beinhaltet Mängelklärungen. §437 BGB regelt meine Rechte. In ihrer Artikelbeschreibung wird nicht erwähnt, dass eine Anpassung notwendig ist, er passt nicht und stellt damit ein Mangel dar und dies ist zweifellos beweisbar. Somit habe ich vier Rechtsansprüche ihnen gegenüber. Ich bitte sie hiermit nochmals diese zu erfüllen. Ich empfehle ihnen die Beratung eines Anwaltes. Dieser wird sie über ihre Pflichten als Händler aufklären. Mit freundlichen Grüßen"
Das Gesetz kennt er also auch nicht.