Ah, ein GLX und ab Werk ohne Klima sagt das Schild. Dann hast du so eine vom Händler oder beim Import nachgerüstete Klimaanlage. (bedeutet nichts Schlechtes, nur teilweise etwas andere Teile bzgl. Anschlussposition beim Kondensator etc.)
Kampfkuchen hat geschrieben:Ausstattungstechnisch hat der GE schon in der "Minimalausstattung" in Deutschland ziemlich hohen Standard (besonders für die Zeit).
Was eigentlich jeder GE den ich kenne hat: elektr. Sonnendach, elektr. Spiegel, elektr. Fensterheber, ABS, Außenspiegelheizung. Ab 94 dann noch Airbags und Velour-Sitze.
Oh ja, ausstattungstechnisch hatten einige Japaner in den 90ern den Deutschen Herstellern das Fürchten gelehrt.^^
Die manuellen Spiegel usw. hat tatsächlich fast kein GE (gabs vielleicht zum Facelift auch gar nicht mehr).
Aber das Schiebedach ist über alle Baujahre relativ selten bei den "kleineren" Modellen (nur beim V6 so extrem verbreitet und bei GLE öfter üblich, aber regulär zu zahlende Sonderausstattung). Das Glasschiebedach noch seltener (oder ersetzte ab Facelift standardmäßig das Stahldach? Naja, eigenes Thema, soll hier nicht vertieft werden).
Außenspiegelheizung gibt es erst ab Ausstattungslinie GLE, die hat der GLX (trotz elektrischer Spiegelverstellung) für gewöhnlich nicht, sollte Melvin also auch nicht haben. Diese lässt sich aber durch Spiegeltausch nachrüsten, da alle Kabel bereits bis zum Türdreieck vorverlegt sind und die Heizung, die zusammen mit der Heckscheibenheizung schaltet, nur eine von hinten ans Glas geklebte Heizmatte ist (zerstörungsfreie Demontage aber eher nicht möglich in meiner Erinnerung, aber man kann ja gleich das ganze Glas tauschen, so spielt die Spiegelfarbe keine Rolle, wenn man interessante Teile von Schlachtern bei ebay und Co. findet)
Veloursitze sind (auch?) beim Facelift erst ab Ausstattungslinie GLE üblich (und auch da nicht Standard, es gibt GLEs mit Stoffsitzen. Ob man da einfach immer die freie Wahl hatte, unabhängig von der Ausstattungslinie, habe ich bis heute nirgends ersehen können. Aber auch das gehört in ein anderes Thema...)
Größere Rad-Reifen-Kombinationen darfst du schon fahren, wenn der Abrollumfang ungefähr übereinstimmt, aber entweder brauchst du das in den Papieren oder hast Felgen mit einer ABE, die die 195er Dimension für den 66kW Motor auflistet (195er Reifen sind üblicherweise bei der 2.0l Maschine hinterlegt). Beim 1.8er Facelift stehen ab Werk nur zwei mal die gleichen Reifendimensionen in den Papieren: 185/65R14. Für alles andere müsste also entweder weiter unten etwas eingetragen sein oder du solltest eine ABE mitbekommen oder im Handschuhfach haben.
Normalerweise würde das für 195er Schlappen auf 15 Zoll bedeuten: 195/55R15 (Tachoabweichung zu 185/65R14: 0,1%, das bekommst du also auch bei jedem TÜVer schmerzfrei eingetragen).
Aber 195/60R15 bedeuten -3,1% Tachoabweichung zu 185/65R14. Das ist ähm.. tja... mindestens mal Grauzone (realistisch gesehen geht der Tacho im GE genug vor, dass sich daraus kein Problem ergibt, aber den Nachweis dafür müsstest eigentlich
du erbringen... ;-))
Sind das deine Winterräder? Wie ist dein zweiter Radsatz dimensioniert?