Auch Unfall [5]

Alles Andere was mit dem 626 GE zutun hat

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Beitragvon Goldi » Do 19. Jan 2006, 18:04

So,

ich bin gerade vom Amtsgericht zurück.
Ich habe jetzt den B Schein.
Kann also zum Anwalt.
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Beitragvon Goldi » Do 19. Jan 2006, 18:50

Noch ne Frage.

Auf dem Schein von den Grünen steht ja das Aktenzeichen.
Dies setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Abschnitt, Únfalldatum, Uhrzeit...
Was bedeutet denn VU Gr. und St.-M. ???
Bei VU seht nur ein Buchstabe und bei St nur eine Zahl.
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Beitragvon juengling78 » Do 19. Jan 2006, 23:53

Willst du den Wagen denn reparieren lassen?
Wenn ja und das Ergebnis 100% für dich ausfällt, dann spielt das mit dem Rest- und Wiederbeschaffungswert nicht mehr alszu große Rolle!
Die Werkstatt kann dann komplett mit der Vers. abrechnen und du bekommst dein Auto heile zurück...
Ansonsten schau doch einfach mal nach nem anderen GE....
Man hat mal gemunkelt das LIMA seinen V6 verkaufen wollte.... auch wenn er es wiederrufen hat, vielleicht will er ja doch noch...*grins* Scerz bei Seite...
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg....



Gruß Juengling
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und das war nur hinten
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Beitragvon Goldi » Fr 20. Jan 2006, 15:16

Habe jetzt das Gutachten vorliegen

Schadenhöhe = 6,366.30 Euro
Fahrzeigwert = 3700 Euro

Damit kann ich den Wagen nicht reparieren lassen.
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Beitragvon raw-venture-ad » Fr 20. Jan 2006, 15:21

hmm, du meinst bestimmt 6630€ im Vergleich zu 3700€

Da würde ich den GE auch nicht instandsetzen, welchen Wert bekommst du denn zugeschrieben? Weißt du des schon?

Und wofür brauchst du bei diesen Sachen einen B-Schein? Für Gerichtskostenhilfe?
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Beitragvon Goldi » Fr 20. Jan 2006, 16:09

jepp, habe den Wert verbessert.

Restwert ist ca. 800 Euro.
Den B Schein brauche ich, weil der Andere auch behauptet, er wäre bei grün gefahren.
Und er hat sich bis jetzt nicht bei meiner Versicherung gemeldet. Meine Versicherung meinte, dass es so aussieht, als wäre er gleich zum Anwalt.
Das wird sicherlich ein nerviger Rechtsstreit.
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Beitragvon Drachenflug » Fr 20. Jan 2006, 16:39

und leider oftmals zum Vorteil des Betrügers.
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