zum Thema Rückrufaktion:vor ca.3 Wochen habe ich ein Schreiben bekommen,ich muss zum Mazda Händler und den Magnetschalter beim Zündschloß austauschen lassen.Daraufhin habe ich angerufen wegen einem Termin und es muß erst bestellt weden.Habe auch mit der Polizei gesprochen,die sagten:wenn ich es nicht machen lasse,rufen die vom Kraftfahrbundesamt an und dann kommt jemand von der Zulassungsstelle und entstempelt mir das Auto.Zusätzlich bekomme ich eine saftige Strafe weil es ein Sicherheitsteil ist.
Habe dann den mps zum Händler gebracht und bin nach ca.einer Stunde wieder zurück gekommen.Sie haben nichts gemacht,darauf fragte ich warum??
Er sagte:Ihr mps hat das Kennzeichen SR E 204 haben sie vorher auch einen Mazda gefahren.......ja einen 626 GE mit dem gleichen Kennzeichen,das habe ich übernommen.Er meinte geht das!!!
Er hatte sich nicht mehr ausgekannt.Gut das der Mechaniker die Fahrgestellnummer angesehen hat,bevor er angefangen hätte alles zum zerlegen.Es ist das falsche Auto..
Da kommen sie nach fast 24 Jahren daher mit einer Rückrufaktion.
Ewald
