Lima schrieb am 07.01.2007 01:17
och commander,
es gibt Fahrzeuge, da kannste den Beifahrerairbag per Schlüssel deaktivieren - ist dann halt legitim, da sowas vom Hersteller so verbaut wurde .... zumal das auch nur in dem Fall vom Befördern eines Kindes erlaubt ist!
Deswegen kannste nicht mir nix dirnix einfach deinen Airbag abklemmen!
Abklemmen des airbags ist imho eine Manipulation am Serienzustand eines KFz (sofern es keinen Rückrüstset/Tüv-Segen/ABE gibt und daher erlischt die Betriebserlaubnis !
Das will ich ja auch nicht einfach so machen [13] Ich meinte natürlich, dass eine Fachwerkstatt das Deaktivieren übernimmt und dass es danach abgenommen werden muss ist auch klar.
Es mag ja Autos geben, wo das Deaktivieren per Schlüssel möglich ist, aber bei denen, wo es nicht geht, muss es ja auch ne legale Möglichkeit der Abschaltung (und sei es durch ne Werkstatt) geben...
Da Airbags nicht vorgeschrieben sind, kann mir auch eigentlich keiner vorschreiben, dass ich das nicht deaktivieren lassen darf, im Gegensatz zu Rockhounds Beispielen der Beleuchtung (wo ja wohl eindeutig geregelt ist, es muss eine geben), ist es ja keine Pflicht dieses System zu haben.
Dass sich Dekra weigert stillzulegen ist natürlich interessant, würde echt mal gerne wissen, auf welchen Gesetzestext die sich da stützen (wollen)...