Aus dem Satz "es gab bei uns keinen GE mit Höhenverstellung" (siehe Zitat vorheriges Posting) schließe ich das du sowas NICHT hast.
Hast du links vom Lenkrad bei den Schalter für Nebelscheinwerfer so ein Stellrad?
Rockhound schrieb am 21.03.2006 14:21
@TJ:
Dennoch dürfte es in Deutschland illegal sein, und der TÜV Prüfer der dies einträgt riskiert seinen Job.
Gerade wenn der Scheinwerfer technisch verändert werden musste...oje.
Aber ich glaub ich kann hier soviel Moralapostel spielen wie ich will... [8]
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