Hallo alle zusammen
bin heute mit meinem GE baujahr 94 zur HU und AU gefahren hat alles super geklappt nicht mal ein kleiner mangel [1] bin echt begeistert.
hatte jemand schon von euch probleme beim TÃœV? wenn ja welche?
gruß martin
Blade schrieb am 07.08.2007 17:56
der einzige Mangel bei mir war der abgelaufene verbandkasten.
Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher entbehren alle Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandskästen jeglicher Rechtsgrundlage.
de.wikipedia.org/wiki/Verbandskasten
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