Seite 1 von 1

Unbedenklichkeitserklärung

BeitragVerfasst: Do 24. Nov 2005, 16:57
von Drachenflug
Reicht diese Art von Beleg für das Eintragen eines Teils aus?
Ich denke nein, was meint ihr?

Es geht um ein Fahrwerk.

Unbedenklichkeitserklärung

BeitragVerfasst: Do 24. Nov 2005, 17:04
von Andreas626
Unbedenklichkeitserklärung? Du meinst eine ABE?
Es gibt kein Fahrwerk mit ABE.

Um es einzutragen brauchst du ein Gutachten, dann kostet die Eintragung ca 43.-€.

Wenn du kein Gutachten hast brauchst du eine Einzelabnahme und die liegt ca. bei 120.-€ +-20.

Unbedenklichkeitserklärung

BeitragVerfasst: Do 24. Nov 2005, 17:19
von TJ Maugli
uuf, ein langes Wort..

Bei mir war das so:

Tieferlegungsfedern haben ABE (solange originale bereifung und Lenkrad)
gekürzte Federbeine auch mit ABE

zusammen müssten aber eingetragen werden (Einzelabnahme, da verschiedene Hersteller => laut TÜV)

[3]

Unbedenklichkeitserklärung

BeitragVerfasst: Do 24. Nov 2005, 20:45
von Da_Maddy
Is schon richtig, weil die Tieferlegungsfedern nur für Org Dämpfer zugelassen sind

Gibt da so ne tolle Tabelle was sich wie wo gegenseitig beeinflusst

Müsst ich ma im Keller meine Unterlagen vond er Vorlesung da ruassuchen, evtl hab ich bissi was dazu.
Prinzipiell sag ich aber immer wieder eins bei solchen Problemen: Bevor ihr kauft, geht zum Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS wie auch immer) eures Vertrauens und redet da mal ganz relaxt mit einem was ihr vorhabt und fragt was die da brauchen etc.
Normal sind die dann immer recht freundlich wenn die schon vorher wissen was man da wildes vorhat.

Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung: die macht alleine eigentlich gar nix.
Sowas hab ich mal für meien Reifen gebracuht, damit ich die auf meinen Flege fahren durfte, da dort in der ABE nur paar ausgewählte Hersteller eingetragen waren... eigentlich Schwachsinn, war aber anno so ud sowas gibts derweil a nimmer

Wird also auf ne Einzelabnahme rauslaufen.

mfg