von Andreas626 » Di 20. Sep 2005, 13:40
Also egal ist das eigentlich. So wie es auch bei anderen Sachen für´s Auto der Fall ist, sollte man auf ein paar Sachen schon achten. Wobei es in den meisten Fällen sicherlich nich kontrolliert wird. Die Richtlinien sind: 95/56 EG und 95/94 EG. Sie sagen aus, daß die Alarmanlage in Deutschland verkauft und verbaut werden darf, nach elektromagnetischen Eigenschaften und Strahlung. Zusätzlich ist für die Kommunikation zwischen Alarmanlage und Handsender der Frequenzbereich entscheidend. Benutzt werden dürfen Alarmsysteme die sich um 433 Mhz unterhalten. Alles andere ist nich zulässig, da es zu Störungen mit anderen Funkgeschichten kommen kann.
Was eine Alarmanlage können sollte, bzw ratsame Eigenschaften:
- 64Bit Wechselcodierung um ein kopieren des Funksenders zu vermeiden
- Absicherung aller Türen, Kofferraum und Motorraum
- Zusatzsensoren wie zum Beispiel Schocksensor
- Blinkeransteuerung
Die besseren Anlagen können dann zusätzlich noch:
- Unterstützung für mehrere Sensoren
- Mehrere Alarmlinien
- Pagerbenachrichtigung (Wobei alle günstigen Produkte bei der Reichweite schlichtweg lügen!!)
- Zusätzliche Steuerkanäle für diverse Erweiterungen
- uvm.
Geht nicht, gibt´s nicht...