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Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerfer
Verfasst:
Mo 8. Mär 2010, 12:07
von Stefan
Moinsen,
ich hab mich ja vor einiger Zeit schon gewundert, warum mein GE im Bereich der vorderen Stoßstange so viele Kabel und Leere Stecker rumbaumeln hat.
Nun bin ich im Rahmen des Komplettumbaus mal dahintergestiegen und bin geradezu fassungslos.
Da hat doch tatsächlich (!!) jemand die Serienmäßig nicht vorhandenen Nebelscheinwerfer nachgerüstet.
Das an sich ist ja kein Problem. Offensichtlich gab es von Mazda ein Nachrüstkit für genau den Zweck.
Nur blöd, dass das Nachrüstkit genau den Kabelbaum plus einen Zwischensteckadapter und 2 Relais beinhaltet, wie es am ursprünglichen Fahrzeugkabelbaum auch schon vorhanden ist!
So liegen nun dort doppelte Kabel rum, wo das Nachstecken des Relais und Einstecken des Schalters gereicht hätte. Kabel und Stecker sind ja alle vorhanden!
Ich hab mich ja gewundert, warum ich die NSL einschalten kann ohne dass die NSW mit angehen. Jetzt weiß ich warum: der Nachrüstsatz war auch noch falsch angeschlossen....
Sachen gibts, die lassen mich einfach nur mit dem Kopf schüteln...
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Mo 8. Mär 2010, 18:25
von Matti782
Jo
Schon ziemlich lustig den Nachrüstsatz nachzurüsten obwohl der Kabelbaum schon liegt.
Das zeugt von einem GE-Besitzer, der keine Ahnung hatte.
Den Nachrüstsatz hab ich verbaut und bei mir liegt kein Kabel sinnlos rum
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 12:11
von commander_keen
Stefan hat geschrieben:Ich hab mich ja gewundert, warum ich die NSL einschalten kann ohne dass die NSW mit angehen. Jetzt weiß ich warum: der Nachrüstsatz war auch noch falsch angeschlossen....
Das soll nicht einzeln gehen?
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 16:13
von Wolfgang
Bei mir geht das einzeln unter der Voraussetzung, dass das Standlicht an ist. Es sind ja auch getrennte Schalter da. Für gemeinsamen Berieb bräuchte man ja nur einen Schalter.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 17:08
von Matti782
Wolfgang hat geschrieben:Bei mir geht das einzeln unter der Voraussetzung, dass das Standlicht an ist. Es sind ja auch getrennte Schalter da. Für gemeinsamen Berieb bräuchte man ja nur einen Schalter.
Die Nebler (besser gesagt die Relais) bekommen den Schaltstrom vom Standlicht(zumindest beim Nachrüstsatz). Ohne den Schaltstrom zieht das Relais(trotz Dauerplus) nicht an und kann somit auch nicht die Nebler einschalten.
Das ist sinnvoll gestaltet...würde man kein Relais verbauen könnte es u.U. zu nem Kabelbrand kommen, denn der Querschnitt der Leitungen die zum Relais führen ist nicht ausgelegt für eine Last von 110W
Grüße Matti
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 17:43
von commander_keen
Es ging mir eher um NSL und NSW. Dass die Dinger nur gehen, wenn Licht in irgendeiner Form an ist, ist soweit erstmal verständlich.
Da oben klangs so, als würden mit einem Druck des NSL-Schalters auch die NSW angehen.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 18:23
von Wolfgang
Ich meinte ja auch getrennte Schalter für NSL und NSW. Würden mit einem Druck des NSL-Schalters auch die NSW mit angehen müssen, dann bräuchte man doch nur
einen Schalter. Wenn das so angeschlossen ist, dass er die NSL einschaltet und die NSW mit angehen, dann stimmt da was nicht. Die müssen getrennt schaltbar sein.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 19:34
von Lima
richtig - Nebler darf man bei allgemein schlechten Sichtverhältnissen nutzen - die NSL darf nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50m genutzt werden. Ne kombinierte Zwangsschaltung wäre da unvorteilhaft.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 20:08
von commander_keen
k, dann läuft ja alles so, wie ich mir das gedacht habe *puh*
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 20:08
von Wacki
Kannst ja jetz 2 Paar NSW verbauen.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 22:55
von Stefan
In D ist es eigentlich Plflicht, dass beim Einschalten der NSL auch die NSW mit angehen. Scheinwerfer alleine, auch in Verbindung mit Standlicht sind erlaubt. Vielleicht hat jemand die StvZO zur Hand?
Theoretisch müssten die NSW beim Einschalten von Fernlicht auch ausgehen; tun sie aber bei kaum einem Auto.
Wer kennt den Golf2 und Golf3?
Golf2: Doppelschalter. 1. Stufe Scheinwerfer, 2. Stufe NSW und NSL
Golf3: Lichtschalter ziehen: 1. Stufe NSW, 2. Stufe NSW und NSL
Selbst die alten Audis, mit den 2 Tasten im Armaturenbrett für NSW und NSL hatten eine Logik drin, die nur NSL+NSW erlaubte.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 23:18
von Lima
sowohl beim GE als auch beim Mitsu hab ich nur eine separate NSL-Taste ... beides geht unabhängig von einander (wobei der Mitsu keine Nebler hat
) Das ist vll bei einigen Fahrzeugen so geschaltet, aber ich bezweifle das das Pflicht ist - schliesslich sollte der Fahrer selber entscheiden die Nebler zu nutzen - in einigen Fällen könnten die durch die Nebelwand auch blenden ....
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 23:31
von Stefan
§ 53d Nebelschlussleuchten.
(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
von:
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/B5.HTMStimmt, hier steht nix von einer Abhängigkeit.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Do 11. Mär 2010, 23:35
von Lima
Im Gegenteil - meine aussage wird hier nochmals unterstrichen ... eine Abhängigkeit muss sogar ausgeschlossen sein!
Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können.
Re: Das hab ich ja auch noch nicht gesehen - Nebelscheinwerf
Verfasst:
Fr 12. Mär 2010, 11:45
von Stefan
Lima...
Das widerspricht nicht dem, was ich geschrieben habe.
Die NSL kann, ohne den Status der NSW zu ändern an- und ausgeschaltet werden.
Wenn es so wäre wie du schreibst, hätten VW/Audi/BMW und Mercedes offensichtlich gegen die StVZO verstoßen, weil bei den Fahrzeugen die NSL nur angeht, wenn auch die NSW an sind.
Diese Gesetzestexte sind aber auch blöd geschrieben.