Versicherungs Kuhhandel

Alles Andere was mit dem 626 GE zutun hat

Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon qwertzo » Mo 28. Jul 2014, 21:20

Ein Kumpel von mir hat ne Dame in der hinteren Beifahrertür und den Kotflügel geprakt.

Also üblicher Tanz, Polizei, Schuldfrage, DEKRA Gutachter und Versichungen (VW-Versicherung).

Das Gutachten der DEKRA sagt 100€ Restwert und 900€ Wiederbeschaffungswert.
Nun hat sich heute die Versicherung geäußert sie zahlen 600€ und hätten jemand der verbindlich das alte Auto für 300€ ankauft.

Meine bzw unsere Frage nun, muss man auf den Handel eingehen oder kann man selber bestimmen was mit dem alten Auto passiert und auf die 800€ Wiederbeschaffung von der DERKA beharren.
Er will sich ein "neues" holen da ihn die Beule sehr stört.

Ausgezahlt müsste er ja bekommen: Wiederbeschaffungswert - Restwert + Ausfallentschädigung + Überführung + Anmeldekosten.

Schreibt mal bitte eure Erfahrungen mit Versicherungen.
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Kampfkuchen » Mo 28. Jul 2014, 21:27

Das Problem, was er nun hat ist, dass der Restwert von 100€ nichtig ist, da er ein Angebot von 600€ bekommen hat.
Egal ob er das nun verkauft oder nicht, die 600€ werden von den 900€ Wiederbeschaffungswert abgezogen, darum lohnt es sich wohl, sollte er kein besseres Angebot bekommen, auf den Deal einzugehen.

Schnell verkaufen und auf Ausfallentschädigung beharren. Wären bei meinem Twingo damals für 14 Tage gut 300€ gewesen.
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon qwertzo » Mo 28. Jul 2014, 21:30

nein du hast das falsch verstanden, die Versichung hat jemand, der das Auto für 300€ kauft und zahlt daher selber nur noch 600€ statt der 800€ wie eigl lt. Gutachten
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Kampfkuchen » Mo 28. Jul 2014, 22:12

Ah, verstehe...

Dann muss ich überdenken wo die eigentliche Frage war :D
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon qwertzo » Mo 28. Jul 2014, 22:16

die Frage ist, muss man dem Zustimmen oder kann man sich wehren und den alten selber verkaufen oder schlachten oder oder oder :D
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Kampfkuchen » Mo 28. Jul 2014, 22:54

Das hatte ich doch beantwortet :P

Die Entscheidung bleibt bei ihm. Jedoch ist es egal, was er tut, die 300€ werden abgezogen (denn die MÖGLICHKEIT bestünde den Wagen lukrativ zu verkaufen, was die Versicherung bewiesen hat).
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon commander_keen » Di 29. Jul 2014, 16:37

Grundsätzlich kann man über sein Eigentum immer verfügen, wie man möchte. Es steht einem also frei, das Auto herzugeben oder nicht. (also z.B. Auto behalten und Wiederbeschaffungswert - Restwert auszahlen lassen)
Wenn er allerdings auf Wiederbeschaffung geht und das Auto abgegeben wird, dann steht das beste Angebot (die 300 Euro), zu dem veräußert wird. (was aber bei 300 Euro fürs Auto und 600 der Versicherung kein Beinbruch wäre, denn dann sind die 900,- ja komplett. Woran genau also stört ihr euch in dem Fall?)
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Kampfkuchen » Di 29. Jul 2014, 17:08

Sobald das Angebot da ist (in dem Fall die 300€) ist der errechnete Restwert des Gutachters nichtig, aus den 100€ werden dann 300€! Das sollte klar sein. Egal, wie er das Auto nun veräußert, die 300€ werden statt des Restwertes abgezogen.
(Auch, wenn man es nun für 200€ verkauft bekommt) nun lohnt es sich also das Angebot anzunehmen, wenn die Aussicht auf ein besseres Angebot unwarscheinlich ist.
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon qwertzo » Di 29. Jul 2014, 18:23

das Auto soll verwertet werden, da für 900€ kein vergleichbares beschaffbar ist :evil:
d.h. Restteile nutzen oder verkaufen
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Kampfkuchen » Di 29. Jul 2014, 20:53

Wenn verkaufen, dann würde ich das Angebot der Versicherung in Anspruch nehmen, sollte sich sonst der Gebrauchtwert unter diesem befinden.
Ob Schlachten nun mehr bringt ist auch immer die Frage vom Aufwand und den möglichkeiten, beim Verwerter allgemein wird man auf keinen Fall zu seinen 300€ kommen. Am besten mal beim Export fragen, die zahlen oft das meiste.

Auf jeden Fall sind die 900 - den 300€, also die Versicherung wird dafür lediglich 600€ zahlen, ganz gleich, was ihr mit dem Auto macht.
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon commander_keen » Mi 30. Jul 2014, 08:28

Die Versicherung zahlt nur 600, aber die 300 bekommt er auch, wenn er das Auto hergibt.
Wäre ja Unsinn, wenn die Versicherung das Geld für sein Auto bekommt und behält, wenn er das Auto nicht mehr hat. Er muss insgesamt auf die 900,- Entschädigung zur Wiederbeschaffung kommen, wenn er sämtliches hergibt.
Er bekommt lediglich 600 Euro, wenn er das Auto behält. Wenn er es hergibt auch die 300 dafür.
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Kampfkuchen » Mi 30. Jul 2014, 08:56

So meinte ich das auch, mag etwas unverständlich gewesen sein.
Darum sagte ich ja auch, es ist das sinnvollste das Auto für das eingeholte Angebot zu verscherbeln, da es meist höher von den Versicherungen eingeholt wird, als man es selbst verkaufen könnte.
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Re: Versicherungs Kuhhandel

Beitragvon Mazda 626 Pöler » Di 10. Mär 2015, 18:27

Da ich auch schon einmal das Problem hatte: meist trödeln die Versicherungen da ja eh rum, also am besten ist es ein verunfalltes Fahrzeug wenige Tage nach dem Gutachtertermin zumindest auf dem Papier zu dem oftmals niedrigen Restwert zu verkaufen. Versicherungen kommen da immer mit dubiosen Aufkäufern. Keine Versicherung kann dich dazu belangen, wenn du dich zeitnah von deinem Haufen Schrott trennst, es sei denn Sie kündigt dir an, unabhängige Angebote dafür einzuholen. Und niemals einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung aktzeptieren!^^ Mitunter ist auch auch sinnvoller, das Fahrzeug in Eigenregie wieder instand zu setzen, Fotos davon dann an die Versicherung und dann gibt es normalerweise mehr Geld. Hilft natürlich alles nur bei künftigen Ereignissen!
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