Blinkerkontrolle bei Anhänger / Anhängerkupplung

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Blinkerkontrolle bei Anhänger / Anhängerkupplung

Beitragvon Zati » So 10. Mai 2015, 20:53

das rote birnchen gabs damals meist als blinkertest für die ahk würd ich fast tippen


edit by commander_keen: Thema abgespaltet von viewtopic.php?f=19&t=5782. Posting bezieht sich auf folgendes Bild:

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Re: Verkaufe Mazda GE in Grün (Rentnerfahrzeug)

Beitragvon CAB77 » So 10. Mai 2015, 20:58

Zati hat geschrieben:das rote birnchen gabs damals meist als blinkertest für die ahk würd ich fast tippen



Jawohl, kann ich so bestätigen, wurden nur in Verbindung mit AHK verbaut, in Österreich sind sie halt grün.
Grüße
Günther


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Re: Verkaufe Mazda GE in Grün (Rentnerfahrzeug)

Beitragvon Kampfkuchen » So 10. Mai 2015, 22:05

Ui, ich hab so ein Ding nicht, trotz von Mazda eingebauter AHK.
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Re: Verkaufe Mazda GE in Grün (Rentnerfahrzeug)

Beitragvon Lima » So 10. Mai 2015, 23:08

Es ist eigentlich vorgeschrieben eine separate Blinkleuchte bei Anhängerbetrieb zu verbauen, Klugscheisser ... :mrgreen:
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Re: Verkaufe Mazda GE in Grün (Rentnerfahrzeug)

Beitragvon CAB77 » Mo 11. Mai 2015, 00:11

Lima hat geschrieben:Es ist eigentlich vorgeschrieben eine separate Blinkleuchte bei Anhängerbetrieb zu verbauen, Klugscheisser ... :mrgreen:


Der war nicht schlecht ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Grüße
Günther


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Re: Verkaufe Mazda GE in Grün (Rentnerfahrzeug)

Beitragvon commander_keen » Mo 11. Mai 2015, 08:51

CAB77 hat geschrieben:
Lima hat geschrieben:Es ist eigentlich vorgeschrieben eine separate Blinkleuchte bei Anhängerbetrieb zu verbauen, Klugscheisser ... :mrgreen:


Der war nicht schlecht ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Wenn es denn stimmen würde...
Es gibt zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Anhänger-Blinkleuchten, aber wo steht da drin, dass es eine separate Blinkleuchte sein muss?
Früher[tm] wurde das durch einen besonderen Blinkgeber und die Kontrolleuchte oder einen Summer realisiert. Seit so genannte Anhängermodule (AFC - Automatic Frequency Control) verbaut werden, wird die Funktion, die die Blinkleuchten am Zugfahrzeug überwacht, für den Anhänger übernommen. Das bedeutet: Fällt eine Leuchte am Fahrzeug aus, blinkt z.B. die im Armaturenbrett eingebaute Kontrollleuchte doppelt so schnell wie bei intakten Blinkleuchten. Wenn am angekuppelten Anhänger eine Blinkleuchte ausfällt, reagiert die Kontrollleuchte im Armaturenbrett ebenfalls mit doppelter Blinkfrequenz.

Eines von beiden muss man haben: Kontrolllampe/Summer oder Steuergerät zur Übernahme der Fahrzeugfunktion.
Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, ob die Blinkleuchten des Fahrzeuges und des damit gezogenen Anhängers funktionieren. Kann die Funktion der Anhänger-Blinker mit der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges "mitkontrolliert" werden, ist keine gesonderte Kontrolleinrichtung notwendig. Ist dies nicht der Fall, dann muss eine optische Kontrolleinrichtung für den Anhänger im Zugfahrzeug vorhanden sein. Optisch ist dies durch permanent leuchtende, gar nicht leuchtende oder mit deutlich veränderter Frequenz blinkende Blinkkontrolleuchten umsetzbar.
(Gesetzestext: §19 Abs. 1 KFG; ECE R48 Nr.6.5.8)



edit: Thema geteilt, damit der Verkaufsthread nicht zerredet wird.
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Re: Verkaufe Mazda GE in Grün (Rentnerfahrzeug)

Beitragvon Kampfkuchen » Mo 11. Mai 2015, 18:10

commander_keen hat geschrieben:
CAB77 hat geschrieben:
Lima hat geschrieben:Es ist eigentlich vorgeschrieben eine separate Blinkleuchte bei Anhängerbetrieb zu verbauen, Klugscheisser ... :mrgreen:


Der war nicht schlecht ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Wenn es denn stimmen würde...
Es gibt zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Anhänger-Blinkleuchten, aber wo steht da drin, dass es eine separate Blinkleuchte sein muss?
Früher[tm] wurde das durch einen besonderen Blinkgeber und die Kontrolleuchte oder einen Summer realisiert. Seit so genannte Anhängermodule (AFC - Automatic Frequency Control) verbaut werden, wird die Funktion, die die Blinkleuchten am Zugfahrzeug überwacht, für den Anhänger übernommen. Das bedeutet: Fällt eine Leuchte am Fahrzeug aus, blinkt z.B. die im Armaturenbrett eingebaute Kontrollleuchte doppelt so schnell wie bei intakten Blinkleuchten. Wenn am angekuppelten Anhänger eine Blinkleuchte ausfällt, reagiert die Kontrollleuchte im Armaturenbrett ebenfalls mit doppelter Blinkfrequenz.

Eines von beiden muss man haben: Kontrolllampe/Summer oder Steuergerät zur Übernahme der Fahrzeugfunktion.
Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, ob die Blinkleuchten des Fahrzeuges und des damit gezogenen Anhängers funktionieren. Kann die Funktion der Anhänger-Blinker mit der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges "mitkontrolliert" werden, ist keine gesonderte Kontrolleinrichtung notwendig. Ist dies nicht der Fall, dann muss eine optische Kontrolleinrichtung für den Anhänger im Zugfahrzeug vorhanden sein. Optisch ist dies durch permanent leuchtende, gar nicht leuchtende oder mit deutlich veränderter Frequenz blinkende Blinkkontrolleuchten umsetzbar.
(Gesetzestext: §19 Abs. 1 KFG; ECE R48 Nr.6.5.8)


edit: Thema geteilt, damit der Verkaufsthread nicht zerredet wird.



WHAHAHAHA...
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Re: Blinkerkontrolle bei Anhänger / Anhängerkupplung

Beitragvon Lima » Di 12. Mai 2015, 15:28

Pfff KK, feiere was du willst! meine Kernaussage hat dennoch bestand :P eine blinkerkontrolle ist vorgeschrieben. Mir gehts in erster Linie um die vorschriift und nicht der entwicklung der technischen Durchführung. Während der bauzeit des GE war die Lösung mit den zusatzblinkleuchten durchaus noch üblich!

Zu meiner verteidigung muss ich sagen, das ich meine be-lizenz seit 1998 habe, meine ce-Lizenz seit 2001. Bei den topmodernen MB 1017 und ausschliesslich ältere privat pkw gefahren, wo das mit den zusatzblinkleuchten gelöst wurde.
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Re: Blinkerkontrolle bei Anhänger / Anhängerkupplung

Beitragvon Kampfkuchen » Di 12. Mai 2015, 16:20

Schon gut, schon gut :lol: Das soll ja hier kein Krieg sein, ich zieh nur gerne ein wenig auf :twisted:

Ich kann nur sagen, dass die Anlage 93 mit diesem Auto verkauft worden scheint, mehr nicht.
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Re: Blinkerkontrolle bei Anhänger / Anhängerkupplung

Beitragvon Zati » Di 12. Mai 2015, 17:55

dem commander recht geb u in kurzform:

heutzutage wird es bei den fahrzeugen eh ueber eine kontrolle angezeigt: zb im informationssystem bei neueren autos oder über ein schnelles auffälliges blinken bei älteren autos
diese systeme sollten dann auch für die blinker des hängers greifen
somit ist dann kein separates birnchen mehr erforderlich - so hat es mir mein werkII-mann erklärt ;)
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