Mazda RX-7 SA hat geschrieben:Möchte aber noch ergänzen, dass die Fzg.-Hersteller i.d.R. solche Sachen ja Jahre im Vorhinein schon wissen.
Tatsächlich ergibt die Recherche sogar, dass die Fahrzeughersteller selbst überhaupt die dritte Bremsleuchte wollten. Sie war nach StVZO nicht zulässig und wurde auf Drängen der Hersteller dann zum Teil der Zulassungsbedingung.
In den USA ist sie wohl schon seit den 80ern Pflicht, was dann natürlich eine allgemeine Pflicht in der EU die Zulassung von Fahrzeugen erleichtert (weniger Unterschiede zwischen den Weltmärkten).
Mazda RX-7 SA hat geschrieben:Daher gehe ich davon aus, dass "die Bremsleuchte im Spoiler" auch von Anfang an mit-entwickelt wurde. Wahrscheinlich auch schon mit den Lieferanten mitverhandelt. Da die Spoiler ohne halt sicher billiger waren hat man die mit Leuchte erst verbaut kurz vor der Pflicht.
Wenn man das Thema mal wirtschaftlich betrachtet, dann ergibt es keinen Sinn. Bedenke: Der GE war zu der Zeit längst ein Auslaufmodell. Der GF wurde bereits ab Mitte 97 verkauft. Das heißt, der war schon einige Jahre zuvor für diesen Zeitraum geplant. So ein Zulassungs- und Entwicklungsprozess für ein neues Fahrzeug dauert immerhin eine gefühlte Ewigkeit.
Warum also eine dritte Bremsleuchte für ein Fahrzeug entwickeln, welches gar nicht mehr neu gebaut wird, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt? Für all jene, die erst nach dem Stichtag zugelassen werden nimmt man halt eine Nachrüstlösung, wie es in der Übergangsphase bei vielen deutschen Marken der Fall war.
Ich denke der einzige Grund warum es diesen Spoiler mit dritter Bremsleuchte gibt ist allein die Pflicht in den USA. Und warum es den Spoiler ohne gibt, ist die ursprüngliche Unzulässigkeit in der EU.
Warum und wieso es die gefühlten drei Modelle mit dieser Bremsleuchte in die EU geschafft haben ist allerdings eine interessante Frage.
Dazu übrigens noch was: Ich war vor zwei Wochen einen GE anschauen in Berlin, der eine EZ vom Februar 1998 hat. Der hat keine dritte Bremsleuchte gehabt. Die Pflicht scheint sich also nicht auf die Neuzulassung zu beziehen, sondern dem Tag der Typgenehmigung des Fahrzeuges, die auch im Fahrzeugschein steht.