Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Alles Andere was mit dem 626 GE zutun hat

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Mazda RX-7 SA » Do 27. Jan 2022, 13:01

Kampfkuchen hat geschrieben:Dazu ist nicht wichtig ob du es neu kaufst, es reicht, wenn die Zulassung des Gewindefahrwerks, also dessen Typgenehmigung, 10 Jahre nach dem Baujahr stattgefunden hat.


Aber gerade bei unsichtbaren Sachen verstehe ich diese Zeitregel nicht.
Die Zeitregel ist bei optischen Sachen ja noch nachvollziehbar(er), wie z.b. Body-Kits.
Aber bei einem Gewinde-FW z.b ist es ja vollkommen egal wie alt es ist. Und grad bei H-Kandidaten die oft selten sind gibts nicht immer eine Typgenehmigung fürs Gewinde-FW. Bei meinem Xedos der Fall.

Kampfkuchen hat geschrieben:Alles andere (Felgen etc) finde ich als Ausschlusskriterium durchaus korrekt, da das Fahrzeug optisch auf jeden Fall dem entsprechen sollte, wenn es ein "Aushängeschild" sein soll.


Aber genau das verstehe ich nicht. Ein dezent veränderter Wagen ist ja auch erhaltungswürdig. Ich verstehe halt nicht warum das "Aushängeschild" so überbewertet wird.

Kampfkuchen hat geschrieben:Der Rest ist halt Ansichtssache und muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er das H will oder nicht.


Das ist eh klar.


MarS hat geschrieben:Mit Zustandsnote 3- wird es teilweise schon schwierig,die H Abnahme zu bestehen und dann muss auch erhalten werden,sonst ist das H auch mal schnell wieder weg.


Mir ging es nur um den Vergleich.


MarS hat geschrieben:Was die Veränderungen angeht,es ist ja zeitgenössisches Tuning möglich,alles kein Problem. Nicht zeitgenössische Veränderungen können abgenommen werden,wenn sie den optischen Anblick nicht zu sehr verfälschen und der Sicherheit dienen,das letzte Wort hat der Prüfer...aber alles in einem gewissen Rahmen. Also mega Bremsanlage und dann muss man 3 Nummern größere Felgen fahren wie damals üblich war,das geht nicht.


Was ist so schlimm an 3 Nrn. größere Felgen als die OEM-Größe? Es geht doch optisch ums Gesamtkonzept. Der Xedos ist so ein Beispiel, der optisch seiner Zeit voraus war und deswegen (weil Anfang der 90er üblich) mit 15" Felgen ausgeliefert wurde. Damit schaut er einfach nicht schön aus und wirkt wie 20 Jahre älter... Optisch passen 18" Felgen am besten, idealerweise mit der Serienbremse vom MPS (320mm statt 274mm).


MarS hat geschrieben:Das H dient dem Erhalt von Fahrzeugen die ihre jeweilige Epoche repräsentieren, deswegen gibt es da auch kein "es dürfen nur Exoten/Sammlerstücke/Kleinserien etc" und zeitgenössische Veränderungen sind erlaubt...weil sie eben auch die Zeit wiederspiegeln.


Aber genau das verstehe ich nicht. Ein dezent veränderter Wagen ist ja auch erhaltungswürdig. Ich verstehe halt nicht warum das repräsentieren der Epoche (Zeit wiederspiegeln) so überbewertet wird.
Benutzeravatar
Mazda RX-7 SA
 
Beiträge: 1103
Registriert: Mi 9. Mai 2018, 11:44
Wohnort: Wörthersee
Modell: RX-7 '81; X6 V6; X9 FL
Land: Oesterreich

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Kampfkuchen » Do 27. Jan 2022, 14:43

Mazda RX-7 SA hat geschrieben:Was ist so schlimm an 3 Nrn. größere Felgen als die OEM-Größe? Es geht doch optisch ums Gesamtkonzept.


Gar nichts, solange das Baujahr bzw die Typgenehmigung der Felgen +10 Jahre vom Baujahr des Fahrzeuges ist. Du kannst dir da 22" draufklatschen, wenn es die 2003 (als Beispiel 93+10) schon gab. Solange es auf dem Fahrzeug generell zulässig wäre.
93 Bjhr und Felgen von 2017 ist halt eine Sache wo man drüber nachdenken sollte, ob das noch repräsentativ für die Epoche des Fahrzeuges ist.

Mazda RX-7 SA hat geschrieben:Aber gerade bei unsichtbaren Sachen verstehe ich diese Zeitregel nicht.


Vielleicht ist das Missverstanden worden: Bei nicht sichtbaren Sachen kann es häufiger eine Ausnahme von der +10 Regel geben. Das heißt ein Gewindefahrwerk, das erst 2015 rauskam kann durchaus eine Ausnahmegenehmigung für dein 93er Baujahr bekommen, weil man es von außen nicht sehen kann.
Wäre bei Felgen jedoch nur der Fall, wenn diese das Gesamtbild des Fahrzeuges nicht zu sehr verändern. Heißt für Felgen im 90er Style, die aber erst 20 Jahre später rauskamen kann auch durchaus eine Ausnahme gemacht werden.
BildBild
Benutzeravatar
Kampfkuchen
 
Beiträge: 3466
Registriert: Do 8. Aug 2013, 16:22
Wohnort: Berlin
Modell: '93 626 GE 24V 2.5i
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon MarS » Fr 28. Jan 2022, 06:00

Mazda RX-7 SA hat geschrieben:
Aber genau das verstehe ich nicht. Ein dezent veränderter Wagen ist ja auch erhaltungswürdig. Ich verstehe halt nicht warum das repräsentieren der Epoche (Zeit wiederspiegeln) so überbewertet wird.


Grundsätzlich kannst du erhalten was du willst und wenn du etwas außerhalb der H Vorgaben machen willst,darfst du das auch. Wenn du aber das H möchtest,ist die Vorgabe original oder zeitgenössisch. Klar ist auch ein anderes Auto Erhaltungswürdig,das steht ja außer Frage,aber das ist es dann eben nicht per Definition als Oldtimer mit H Zulassung. Das hat ja nichts mit dem Zustand zu tun,sondern einfach mit der Vorgabe. Ein Ford T Modell mit aktuellem Motor und weiterer Technik wie zum Beispiel Scheibenbremsen und nem aktuellen Radio,ist halt nicht mehr ein Spiegelbild seiner Zeit und damit nicht erhaltungswürdig im Sinne der Zulassung mit H....deswegen kann es ja trotzdem erhaltungswürdig sein.

Nochmal,du hast die freie Wahl ob du erhalten willst wie du es willst oder ob du erhalten willst im Sinne von H. Ohne H hast du beim 626 mit Euro2 selbst beim V6 schon weniger Steuern als mit H,schon mal kein Punkt fürs H. Versicherung gibt es den günstigeren Oldtimertarif für Fahrzeuge ab 25 oder 30 Jahre,das geht ebenfalls ohne H,die Auflagen sind meist die selben,damit muss man klar kommen oder lassen,aber auch kein Punkt fürs H. Umweltzonen sind aktuell mit grüner Plakette auch kein Thema,mit G KAT bekommt man die,also auch kein Punkt fürs H,Ausnahme wie gesagt nur bei regionalen verhängten Fahrverboten nach Abgasnorm,weil Ausnahmen fürs H individuell sind. Bleiben noch die Auflagen fürs H,also Pflegezustand und Tuning,auch da ist das H unterumständen eine Last,weil man eben an die Vorgaben gebunden ist,spricht also auch nur bedingt fürs H.
Also alles im allem,hast du recht,wofür dann das H? Und da spreche ich jetzt mal von mir...einfach weil man es will :lol: ich persönlich hab mit keinem der genannten Punkte ein Problem,Ausnahme ist hier allein der Punkt Versicherung,einige Auflagen schluck ich widerwillig ;) für mich hat das H seinen finanziellen Anreiz schon lange verloren,einfach weil meine Fahrzeuge kein Vorteil haben. Aber für mich ist es auch eine Art Auszeichnung für das Fahrzeug,wenn es 30 Jahre "Alltag" überlebt hat...wir reden ja hier immer noch von normalen Fahrzeugen,es sind keine Fahrzeuge die damals mit dem Gedanken des sammelns produziert oder gekauft wurden...dann seh ich das als eine Art Anerkennung. Das muss nicht immer der Zustand 1 sein,den gibt es nach 30 Jahren eh kaum,etwas Spuren des Lebens dürfen schon sein. Und selbst wenn jemand ein "Brot&Butter Auto" restauriert,verdient es diese Anerkennung,das Auto überlebt dadurch und nicht selten ist die Investition höher als der Wert....was aber nicht schlimm ist.
Deshalb wird es bei Fahrzeugen ab den 90ern wohl auch seltener werden,das einer H wählt...nach aktuellen Bedingungen...einfach weil sie immer öfters nichts davon haben,aber an Auflagen gebunden sind. Die erhalten dann halt ohne H,fahren damit teilweise sogar günstiger und können ihr Fahrzeug frei gestallten.
MarS
 
Beiträge: 346
Registriert: Do 31. Okt 2019, 17:40
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Mazda RX-7 SA » Sa 29. Jan 2022, 22:32

MarS hat geschrieben:Grundsätzlich kannst du erhalten was du willst und wenn du etwas außerhalb der H Vorgaben machen willst,darfst du das auch. Wenn du aber das H möchtest,ist die Vorgabe original oder zeitgenössisch.


Dass es so ist, ist mir ja klar.
Ich verstehe halt nicht, warum es zeitgenössisch sein muss. Eine Erklärung dafür habe ich noch nicht.
Benutzeravatar
Mazda RX-7 SA
 
Beiträge: 1103
Registriert: Mi 9. Mai 2018, 11:44
Wohnort: Wörthersee
Modell: RX-7 '81; X6 V6; X9 FL
Land: Oesterreich

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon MarS » So 30. Jan 2022, 14:41

Weil das H eben für solche Fahrzeuge gedacht ist. Deswegen dürfen natürlich alle anderen auch erhalten werden,sind dann aber nicht H tauglich im Sinne der Vorgaben.....ich bekomme ja auch kein E Kennzeichen nur weil ich eine Batterie im Auto habe,das bekomme ich nur wenn ich die Vorgaben vom E Kennzeichen erfülle. Und H ist halt für originale oder der Zeit entsprechende Fahrzeuge gedacht,wenn sie die Vorgaben erfüllen,können sie die H Zulassung bekommen. Das H ist ja nicht gedacht um alle guten alten Autos zuerhalten egal welcher Zustand,wobei das wie gesagt immer weniger wird,weil es ohne H günstiger ist das Fahrzeug zu erhalten. Es ist auch wenig historisches zeitgemäßes dran,wenn ein Fahrzeug eben nicht mehr seiner Zeit entspricht,auch die Technik und das sie eben alt ist zu dem heutigen Stand,ist ja teil dessen was da H erhalten soll. Ein Fahrzeug mit einem aktuellen Motor ist optisch immer noch das alte Auto,die Technik hat aber nichts mehr mit dem Stand von damals zu tun. Klar ist es dadurch alltagstauglicher,aber es ist eben nicht mehr als Zeitzeuge zusehen und deswegen gibt es auch kein H. Man hatte schon mal überlegt,nur noch originale Fahrzeuge das H zu gewähren,damit ist man aber nicht durch gekommen,die 10 Jahresregel war der Kompromiss. Es werden ja eh schon die Rufe lauter,das Alter anzuheben und die Zulassungszahlen mit einzubeziehen,ich persönlich bin kein Freund davon,damit verschließe ich wieder einigen die Tür zum Hobby Oldtimer,es wird elitärer,was ich quatsch finde. Ein Kompromiss ist aber immer ein Kompromiss und wird nie allen gefallen...ob nun Alter,Zustand,Bestand,original oder nicht...irgendwo muss man die Grenzen ziehen.
Wie gesagt,H ist freiwillig,wer das nicht will muss es nicht machen,wer es will,muss sich an die Vorgaben halten. Wenn du also dein Auto moderniesieren willst,aus welchen Gründen auch immer, dann kannst du das auch,willst du aber die "Vorzüge" vom H nutzen,musst du dich halt entscheiden...historisch korrekt oder moderner als es die 10 Jahre erlauben....beides zusammen geht nicht,weil es ja dem historischen zeitgenössischen widerspricht.
MarS
 
Beiträge: 346
Registriert: Do 31. Okt 2019, 17:40
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Mazda RX-7 SA » So 30. Jan 2022, 16:09

MarS hat geschrieben:Wie gesagt,H ist freiwillig,wer das nicht will muss es nicht machen,wer es will,muss sich an die Vorgaben halten. Wenn du also dein Auto moderniesieren willst,aus welchen Gründen auch immer, dann kannst du das auch,willst du aber die "Vorzüge" vom H nutzen,musst du dich halt entscheiden...historisch korrekt oder moderner als es die 10 Jahre erlauben....beides zusammen geht nicht,weil es ja dem historischen zeitgenössischen widerspricht.


Es geht ja nicht um mich. Bin Österreicher und euer H betrifft mich nicht. Mich interessiert das Thema einfach nur, weil man viel darüber hört. Aber wie gesagt verstehe ich die Hintergründe nicht ganz.
Benutzeravatar
Mazda RX-7 SA
 
Beiträge: 1103
Registriert: Mi 9. Mai 2018, 11:44
Wohnort: Wörthersee
Modell: RX-7 '81; X6 V6; X9 FL
Land: Oesterreich

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon MarS » So 30. Jan 2022, 16:55

Sagen wir es mal kurz,es ist eine Möglichkeit um historische zeitgenössische Fahrzeuge anzumelden und dadurch gewisse Vorteile zu genießen...der eine mehr,der andere weniger....also einheitliche Steuer zum Beispiel oder freie Fahrt in Umweltzonen.
MarS
 
Beiträge: 346
Registriert: Do 31. Okt 2019, 17:40
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon jwbehrendt » Mo 31. Jan 2022, 21:44

Mazda RX-7 SA hat geschrieben: ... Aber gerade bei unsichtbaren Sachen verstehe ich diese Zeitregel nicht.
Die Zeitregel ist bei optischen Sachen ja noch nachvollziehbar(er), wie z.b. Body-Kits.
Aber bei einem Gewinde-FW z.b ist es ja vollkommen egal wie alt es ist. Und grad bei H-Kandidaten die oft selten sind gibts nicht immer eine Typgenehmigung fürs Gewinde-FW. Bei meinem Xedos der Fall.


Frag' mal den Peter vom Xedos-Shop, der hatte - glaub' ich - 08/09 ein Gewindefahrwerk & Luftfederung im X6; vlt hat er ja noch Unterlagen.

so long, John
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)
jwbehrendt
 
Beiträge: 255
Registriert: Fr 4. Sep 2020, 15:58
Postleitzahl: 55442
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Mazda RX-7 SA » Di 1. Feb 2022, 12:11

jwbehrendt hat geschrieben:Frag' mal den Peter vom Xedos-Shop, der hatte - glaub' ich - 08/09 ein Gewindefahrwerk & Luftfederung im X6; vlt hat er ja noch Unterlagen.

so long, John


Danke für den Hinweis!
Aber wie geschrieben, ist mein Interesse rein theoretischer Natur. Als Österreicher betrifft mich das Thema H in der Praxis ja nicht.
Benutzeravatar
Mazda RX-7 SA
 
Beiträge: 1103
Registriert: Mi 9. Mai 2018, 11:44
Wohnort: Wörthersee
Modell: RX-7 '81; X6 V6; X9 FL
Land: Oesterreich

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon jwbehrendt » Di 1. Feb 2022, 20:03

Ooch warum, zumindest Luftfederung ist was Feines; in Japan soll's sowas für den X6 gegeben haben.
Hab*s damals im 62er 300SE gehabt, war geil! Mit dem Kompressor konnte man auch mal Schlauchboot, etc. befüllen.
12 Volt Kompressoren gab's damals noch nicht & die normalen waren zu groß & schwer.

so long, John
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)
jwbehrendt
 
Beiträge: 255
Registriert: Fr 4. Sep 2020, 15:58
Postleitzahl: 55442
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Mazda RX-7 SA » Di 1. Feb 2022, 20:07

jwbehrendt hat geschrieben:Ooch warum, zumindest Luftfederung ist was Feines


Ja, klar!
Hab ich in meinem Lexus.... :mrgreen:
Benutzeravatar
Mazda RX-7 SA
 
Beiträge: 1103
Registriert: Mi 9. Mai 2018, 11:44
Wohnort: Wörthersee
Modell: RX-7 '81; X6 V6; X9 FL
Land: Oesterreich

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon qwertzo » Sa 30. Apr 2022, 11:51

Ich werde mir dieses Jahr mal meinen fast schon in der Garage vergessenen 92er V6 holen und beim TÃœV zur H Abnahme vorstellen.
Mal schauen was ich alles machen muss damit da eine H-Zulassung geht. Interesstant ist es für nur wegen der Steuer um von der Euro1 runterzukommen.
Mobilität: 626 GE GLE 2.5 BJ 1994 Sedan; 626 GE V6 2.5 BJ 1994; 626 GE V6 2.5 BJ 1997
Projekt: 626 GE V6 2.5 BJ 1994; 626 GE V6 2.5 BJ 1992
Ersatzteillager: 3x 626 GE V6 2.5 BJ 1996, 2x 626 GE V6 2.5 BJ 1994, 1x 626 GE 1.9 1994

ob ich GE sammle... :D
qwertzo
 
Beiträge: 584
Registriert: Do 26. Apr 2012, 10:29
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Modell: 626 GE Sedan 2.5 / 626 GE 2.5
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon MarS » Sa 30. Apr 2022, 13:07

Ich drück die Daumen...wenns klappt,machen wir mal ein Foto von deinem und unseren GDs :D
MarS
 
Beiträge: 346
Registriert: Do 31. Okt 2019, 17:40
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon Kampfkuchen » Sa 30. Apr 2022, 13:25

Ziemlich nervig, dass meiner Baujahr 01/92 ist, aber erst 08/93 zugelassen wurde.

Damit muss ich noch bis nächstes Jahr warten.
BildBild
Benutzeravatar
Kampfkuchen
 
Beiträge: 3466
Registriert: Do 8. Aug 2013, 16:22
Wohnort: Berlin
Modell: '93 626 GE 24V 2.5i
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland

Re: Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen

Beitragvon MarS » Sa 30. Apr 2022, 13:36

Geht mir ja nicht anders...muss ja deswegen auch bis Juli diesen JAhres warten
MarS
 
Beiträge: 346
Registriert: Do 31. Okt 2019, 17:40
Land: Deutschland

VorherigeNächste

Zurück zu Anderes

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste