von Andreas626 » Mi 8. Jun 2005, 01:18
Alte Frage, versuche trotzdem mal die noch zu beantworten.
NEIN! In Deutschland ist doch nichts erlaubt was Spaß macht. [5]
Es ist ungefähr das Gleiche wie mit der Unterbodenbeleuchtung oder sonstigen Spielereien.
Um irgendwas Tüv-eintragen zu lassen braucht man ja eine Reihe von Gutachten. Die UBB als solches ist ja kein Problem. Als zusätzliche Einstiegsbeleuchtung deklariert die nur bei Tür auf und ausgeschalteter Zündung(Gebietsabhängig) funktioniert spricht nichts dagegen. Aber es gibt für die Leuchtmittel leider kein Festigkeitsgutachten. Was könnte also passieren? Schlagloch, Ding fällt runter, prallt von Straße ab, der Hintermann bekommt die eine Hälfte in den Kühlergrill und die andere Hälfte fliegt dem Cabriofahrer ins Gesicht. Wer kommt für den Schaden auf? Niemand.
Ähnlich wird es bei der TFT Geschichte sein. Es gibt nämlich keine E-geprüften Halterungen oder ähnliches die den Einsatz eines TFT-Monitors statt Außenspiegel ermöglichen. Somit auch nichts was von Versicherung, Tüv oder wem auch immer anerkannt werden könnte. Also wird sich das nicht eintragen lassen und somit ists auch nicht gestattet.
Kann aber auch sein daß ich mich irre und gerade völligen Quatsch erzählt habe. Aber klingt eigtl logisch, oder?
Für 100% Sicherheit am besten den nächstgelegenen Tüv kontaktieren.
MfG
Andreas
Geht nicht, gibt´s nicht...