juengling78 schrieb am 16.05.2007 01:30
Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden! (StGB §32, BGB §227)
@Matti:
Vielleicht hast du in Notehr gehandelt, das kann sein!
Ich denke aber daß du...
a) die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten hast (in dem Fall, zieh dir §33 StGB rein, Überschreitung der Notwehr, durch Angst, Furcht oder Schrecken)
b) warst du leider im Besitz eines verbotenen Gegenstandes und hast dich in diesem Moment mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz strafbar gemacht)
c) ist das ganze keine Körperverletzung (gem. §223 StGB) mehr, sondern schon eher eine gefährliche Körperverletzung gem. §224 StGB!
Gruß Juengling
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste