Unterhalt?
Verfasst: Mo 31. Mär 2008, 15:25
Rechtlich gesehen müssen dir zum leben (ich meine 870,- oder 900,- €) von deinem Verdienst übrig bleiben. Alles was drüber ist mußt du abgeben. Egal ob direkt zu deiner Ex oder zum Jugendamt.
Ohne Einkommensnachweis geht keine Berechnung. Also Widerspruch einlegen.
Es sei denn, man unternimmt nichts. Dann muss man halt zahlen und die gehen einfach von der "Düsseldorfer Tabelle" aus. [6]
Ps. Ruhig und Sachlich bleiben, die Schreiben genau durchlesen und zur Not hat jedes Amtsgericht einen "Rechtspfleger" der dir kostenlos Auskunft gibt in allgemeinen Fragen (keine Rechtsberatung).
Grüße
Ohne Einkommensnachweis geht keine Berechnung. Also Widerspruch einlegen.
Es sei denn, man unternimmt nichts. Dann muss man halt zahlen und die gehen einfach von der "Düsseldorfer Tabelle" aus. [6]
Ps. Ruhig und Sachlich bleiben, die Schreiben genau durchlesen und zur Not hat jedes Amtsgericht einen "Rechtspfleger" der dir kostenlos Auskunft gibt in allgemeinen Fragen (keine Rechtsberatung).
Grüße