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Geblitzt

BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 14:02
von mdsky
Lima schrieb am 07.12.2008 13:42
wofür ?!

Ich sag noch bescheid, obs geklappt hat oder nicht ... [13]
Ich habe doch einen kurzen Bericht des Gesprächs mit deinem Anwalt "angefordert". Er war zwar unglaublich kurz, aber er kam. [13]

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 19:30
von Lima
naja, die sache ist ja auch nciht beendet - ich verstehe nur nicht, weshalb das so interessant für dich ist ?!

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 20:03
von Freaky
Blade schrieb am 07.12.2008 00:46
glaub mir mit nen verkehrspsycho doc zu reden kostet ab 800 € aufwärt´s.
Was du mit 300 €meinst ist wahrscheinlich so ein ASP kurs aber die kosten zwischen 250 - 280 €.


Aber zurück zum thema. Neben mir ist noch ein Auto gewesen, hat das evt. irgendwelche beeinträchtigung ?? Weil ehrlich gesagt bin ich mir zu 99,99 % prozent sicher das ich so gefahren bin das ich nicht im punktebereich liege


Will dir nicht zu nahe treten, aber dann wurdest du abgezogen :o)!

Die Kosten für eine Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau betragen 329,- €


http://www.tuv.com/de/preise_1051.html

Aber genug OT - Kannst ja mal Bescheid geben was nun dabei rausgekommen ist.

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 20:25
von Blade
hab den kurs nicht gemacht. Aber die 329 € stimmen definitiv nicht. War bei so nem verkehrspsychologen beim tüv und hab mich erkundigt.

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 20:52
von mdsky
Lima schrieb am 07.12.2008 19:30
naja, die sache ist ja auch nciht beendet - ich verstehe nur nicht, weshalb das so interessant für dich ist ?!
Ich mache gerade mein Abitur um danach vielleicht Jura zu studieren. Daher mein Interesse.

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 21:09
von Blade
wie sieht denn das mit punkte verk... aus ?

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 21:32
von mdsky
Blade schrieb am 07.12.2008 21:09
wie sieht denn das mit punkte verk... aus ?
§ 111 OWiG
Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
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Ist mit einem Bußgeld von bis zu eintausend Euro belegt.

LG Marc

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2008, 22:31
von Lima
gabs da nicht sowas wie ne "sich oder familienmitglieder nicht belasten"-Klausel ?!

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BeitragVerfasst: Mo 8. Dez 2008, 18:29
von Blade
ja die gibt´s auch noch aber wie soll das funktionieren ??

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BeitragVerfasst: Mo 8. Dez 2008, 19:59
von Lima
Hmmm - k.A. vll kann uns das unser "Rechtsexperte" mdsky erklären [13]

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BeitragVerfasst: Di 9. Dez 2008, 08:01
von mdsky
Lima schrieb am 08.12.2008 19:59
Hmmm - k.A. vll kann uns das unser "Rechtsexperte" mdsky erklären [13]
Nein, das kann ich leider nicht. Aber ihr könnt natürlich hier nachlesen. [1]

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BeitragVerfasst: Di 9. Dez 2008, 21:41
von commander_keen
Ich denke nicht, dass er sich wegen des möglichen Führerscheinentzugs vor Gericht verantworten muss. Auch ist seine Mutter keine Zeugin. Dementsprechend zielt ihr meines Erachtens in die falsche Richtung...
Sie muss Auskunft geben können, wer das Fahrzeug bewegt hat, wenn sie die Halterin des Kfz ist. Macht sich der Fahrer eines Vergehens schuldig und sie "kann" (lies: will) dies nicht tun, wird ihr ein Fahrtenbuch auferlegt, dessen Führung dann Pflicht ist.

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BeitragVerfasst: Di 9. Dez 2008, 22:27
von Blade
bin ich denn dann aus der nummer raus wenn ein fahrtenbuchg geschrieben werden muß ?

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BeitragVerfasst: Di 9. Dez 2008, 23:25
von commander_keen
Soweit ich weiß, für dieses Mal ja, aber in Zukunft dann logischerweise zu 99,9% nicht mehr.
Das bedeutet ziemlichen Aufwand und dass du dann in Zukunft auch ermittelbar bist. Das sollte man klug abwägen ;-)

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BeitragVerfasst: Mi 10. Dez 2008, 17:50
von Blade
naja und wie lang muß das fahrtenbuch geführt werden ?
Muß es auch geführt werden wenn der wagen auf mich umgemeldet wird ??