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BeitragVerfasst: Mo 1. Dez 2008, 17:58
von Blade
Bekommt mein bei dem Anhörungsbogen eigentlich dierekt ein Foto mit zu geschickt ?

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BeitragVerfasst: Mo 1. Dez 2008, 18:32
von Rostnagel
Jein, ist regional verschieden! die Landkreise handhaben das wohl unterschiedlich!

Hier bekommt man keines, 100km weiter bekommt schon beim bescheid ein kleines foto (4x4 cm)

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BeitragVerfasst: Mo 1. Dez 2008, 18:36
von Ben626
hast dabei ein lustiges gesicht gemacht oder warum willst eins???

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BeitragVerfasst: Mo 1. Dez 2008, 18:37
von Blade
ne lieber würd ich keins wollen. Wäre mir gans recht so

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 00:50
von commander_keen
bei uns kriegt der Halter einen Brief samt Anhörungsbogen mit Foto, wenn er als Fahrer in Frage kommt.
Wenn die von sich aus feststellen, dass der Halter nicht der Fahrer gewesen sein kann, ist er ohne Foto und man wird gebeten den Fahrer zu benennen. So war's zumindest mal.

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 14:17
von martin87
hab grade eins bekommen [1]
mit foto bin nach abzug der toleranz 14km/h zuviel gefahren... innerhalb geschlossener ortschaften. das doofe war halt nur das ich dachte das da 50 ist [4]

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 14:39
von mdsky
Das dachte ich auch mal.... 68 km/h in der 30er.

Nachtrag: 1 Monat, paar Punkte und bissl Geld.

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 17:23
von Blade
der wagen ist auf meine mutter zu gelassen. Ich bin gefahren und wollte das nun so machen das wir wenn was kommt angeben das sie gefahren ist.

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 17:35
von commander_keen
Blade schrieb am 02.12.2008 17:23
der wagen ist auf meine mutter zu gelassen. Ich bin gefahren und wollte das nun so machen das wir wenn was kommt angeben das sie gefahren ist.

Na da hast du aber hoffentlich ne große Sonnenbrille und ggf. noch ein Kopftuch getragen ;-)
Bist du in der Probezeit? Oder hast dein Punktekonto schon voll? Sonst isses doch eh fast egal o_0

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 18:21
von Blade
punktekonto is voll

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 18:57
von Ben626
des problem ist ja das die überprüfen wer gefahren ist also mit bildabgleich bzw. die kommen auch mal vorbei (das hatte cih auch schon) ... wenn dein kopf drauf ist werden se das wohl kaum glauben

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 19:38
von Blade
naja erstmal sehen was rauskommt. Wenn´s im geldstrafen bereicht bleibt ist es ok wenn nicht muß ich mir was anderes einfallen lassen

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BeitragVerfasst: Di 2. Dez 2008, 21:19
von AbsoluterBeginner
Bin ich froh, dass wir das Punktesystem nicht haben... *sfg* [13]

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BeitragVerfasst: Mi 3. Dez 2008, 07:43
von Lima
Jo, wieviel warste denn ungefähr zu schnell ?!

bin mal gespannt, auch ich hab freitag termin beim anwalt, ich bin letztens mit dem frosch ca 50m über den mehrzweckstreifen an STEHENDEN autos vorbei nach vorn an eine ampel gefahren. Dummerweise stand vor einem grossen kastenwagen auch nen streifenwagen ... Den hab ich leider nicht gesehen und die haben mich dann rausgezogen - ich hab im ersten moment "reue" gezeigt, aber als die mir sagten ich hätte ausserhalb geschlossener ortschaften rechts überholtUnd das würde 50 euro und drei punkte geben musste ich erstmal schlucken .... Bescheid hab ich dann letzten samstag bekommen - 50eur + 23eur gebühren plus drei punkte, jetzt frag mal beim anwalt nach ob das so in ordnung ist. Meiner meinung nach hab ich lediglich den mehrzweckstreifen missbraucht und die fahrzeuge standen als ich sie passiert habe. Das kann man ja kaum überholen nennen ....

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BeitragVerfasst: Mi 3. Dez 2008, 08:07
von mdsky
Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung, sondern eine Informationssammlung dar. Wenn Sie eine Rechtsberatung mit verbindlichem Inhalt wünschen, suchen Sie einen Anwalt auf.

Vwv-StVO: § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

1. An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

Quelle: http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_5und6.txt

Du hast also überholt. Das führt dann dazu:

StVO: §5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

Und die Mißachtung dieser Tatsache wird wie folgt bestraft:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte

LG Marc