von Spawn » Sa 22. Apr 2006, 07:24
So habe gestern bei den österreichischen gelben Engeln angerufen und folgende Antwort zum Thema Innenraumbeleuchtung bekommen:
Die Innenraumbeleuchtung darf unter fogenden Umständen auch während der Fahrt eingeschaltet sein:
1. Keine Eigenblendung
2. Keine Blendung der andere Verkehrsteilnehmer
Werden diese Kriterien erfüllt besteht keine Gefahr für den Verkehr und die Beleuchtung darf an sein!
Zu Deutsch heisst das, wenn das Licht nicht hell (also LEDs fallen schonmal weg) und irgendwo wo es niemanden blendet angebracht ist, darf man es eingeschaltet lassen!
Das gilt nur für ÖSTERREICH! Die deutschen Kollegen müssen bei Interesse leider selber nachfragen!