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Ob das noch Ärger gibt?

BeitragVerfasst: Do 6. Dez 2012, 00:07
von Wolfgang
Zur Lage: Die Türen meines GEA waren zugefroren. Ich kam zur Fahrertür nicht rein und habe es auf der Beifahrerseite versucht, war aber auch dicht. Mit Scheibenfrostschutzmittel, vorsichtig in den Türspalt Fahrerseite reingegossen, bekam ich die Tür auf und fuhr in die Stadt. Durch die Heizungswärme im Auto ist dann auch die Beifahrertür aufgetaut, und weil ich schon am Griff gezogen hatte, sprang sie auf und blieb in der Sicherungsraste hängen. Während der Fahrt im Stadtverkehr mit Schnee auf den Straßen wollte ich mich nicht rechts rüberbeugen, um die Tür zu öffnen und wieder richtig ins Schloss zu ziehen. Ich wollte damit bis zu einem geeigneten Halt warten.

Zur Sache: Dieser Halt bot sich, als ich als erster an der roten Ampel einer Kreuzung zu stehen kam. Hier war Zeit genug, während der Querverkehr grün hatte, die Beifahrertür zu öffnen und wieder richtig ranzuziehen. Während ich das tat, hat es auf der Kreuzung geknallt, zwei Fahrzeuge waren zusammengerasselt. Die Kreuzung war blockiert, keiner kam weiter, Polizei rückte an. Kurz gefasst: Sie wollten von mir (und anderen) wissen, wie das passiert ist, also der Unfallhergang. Und ich sagte: »Das weiß ich nicht, ich war mit meiner Beifahrertür beschäftigt und habe nicht geradeaus geguckt, ich habe nur den Knall gehört und mich erschrocken.«

Das glauben sie mir nicht: »Sie stehen als erster an der Ampel mit freiem Blick auf die Kreuzung und wollen das nicht gesehen haben??!!« War aber so. Personalien aufgenommen, und ich werde von ihnen hören ...

Was nun? :evil:

Re: Ob das noch Ärger gibt?

BeitragVerfasst: Do 6. Dez 2012, 02:08
von commander_keen
Du hast gegen kein Gesetz verstoßen, die können dir gar nix, lass dich nicht ins Boxhorn jagen. :-)
(u.U. wirst du gebeten den Kram nochmal schriftlich zu Protokoll geben)

Re: Ob das noch Ärger gibt?

BeitragVerfasst: Do 6. Dez 2012, 07:03
von muxa
Die können dir nix anhaben. Du könntest genau so gut mit den Einstellungen deines Radios beschäftigt gewesen sein, oder mit der hübschen Blondine die grad die Kreuzung überquert hat ..... :oops:

Keine sorge, es gibt ja keine: immer auf Unfälle gucken pflicht :D

Re: Ob das noch Ärger gibt?

BeitragVerfasst: Do 6. Dez 2012, 19:23
von Wolfgang
Danke, so sehe ich das auch. Mal abwarten, ob ich da noch eine Vorladung bekomme. Ich glaube eher nicht, denn sie müssten genügend Zeugen haben, es waren ja reichlich Leute vor Ort.

Re: Ob das noch Ärger gibt?

BeitragVerfasst: Do 6. Dez 2012, 21:12
von muxa
Du bekommst ein Brief wo du was ausfüllen sollst und kurz Beschreiben wie du den Unfall gesehen hast.
Das wars dann auch schon.

Re: Ob das noch Ärger gibt?

BeitragVerfasst: Fr 7. Dez 2012, 13:45
von Lima
Kriegst bestimmt 4 Punkte, weil du unachtsam im Verkehr warst - ach ja ... und ne Teilschuld !!! *Ironieschildhochhalt*