Hallo,
letztens parkte ich genüsslich neben der Straße, welche (wegen Baustelle) mit einem Halteverbot (Zeichen 283) verschönert wurde.
Ihr dürft euch das so vorstellen, dass neben der Straße (Betonplatten) ein Zaun verläuft, der sich irgendwann von der Straße "abwendet". Nun ist als neben der Straße Grünfläche und Gebüsch. Die Betonplatten treffen förmlich direkt auf das Gras, der Gehweg existiert nur auf der anderen Straßenseite.
Das Auto steht komplett auf dem Gras (weder ein Rad steht auf Betonplatten noch steht das Auto "über" o.ä.), es ist komplett von der Fahrbahn heruntergefahren.
Prompt habe ich natürlichen ein Knöllchen und der Grund ist tatsächlich ordnungswidriges Parken im Haltverbot. Hat damit irgendjemand Erfahrung damit bzw. kann sonstwie beurteilen, ob ich eine Chance habe, das abzuwehren bei oben gegebenem Sachverhalt? Ich bin nämlich der Meinung, dass das Haltverbot für die Straße gilt und habe mich belesen, dass Parken auf Grünflächen grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit darstellt (dafür wurde ich ja auch nicht "angeklagt").