Halteverbot abseits der Straße

Alles was nicht mit dem 626 GE zutun hat

Halteverbot abseits der Straße

Beitragvon commander_keen » So 6. Apr 2008, 22:26

Hallo,

letztens parkte ich genüsslich neben der Straße, welche (wegen Baustelle) mit einem Halteverbot (Zeichen 283) verschönert wurde.
Ihr dürft euch das so vorstellen, dass neben der Straße (Betonplatten) ein Zaun verläuft, der sich irgendwann von der Straße "abwendet". Nun ist als neben der Straße Grünfläche und Gebüsch. Die Betonplatten treffen förmlich direkt auf das Gras, der Gehweg existiert nur auf der anderen Straßenseite.
Das Auto steht komplett auf dem Gras (weder ein Rad steht auf Betonplatten noch steht das Auto "über" o.ä.), es ist komplett von der Fahrbahn heruntergefahren.

Prompt habe ich natürlichen ein Knöllchen und der Grund ist tatsächlich ordnungswidriges Parken im Haltverbot. Hat damit irgendjemand Erfahrung damit bzw. kann sonstwie beurteilen, ob ich eine Chance habe, das abzuwehren bei oben gegebenem Sachverhalt? Ich bin nämlich der Meinung, dass das Haltverbot für die Straße gilt und habe mich belesen, dass Parken auf Grünflächen grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit darstellt (dafür wurde ich ja auch nicht "angeklagt").
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Beitragvon Matti782 » Mo 7. Apr 2008, 22:31

Parken auf ner "Grünfläche"? Da hast nix bezahlt? Komisch. Stand letztens mit nur einem Rad auf nem "Rasenstreifen" und bumms, 15€ Sofortkasse...

Nen Widerspruch würde ich, in Deiner Sache, vlt machen...aber obs was bringt?

Nachher kommen noch die Bearbeitungsgebühren dazu...und ob man ne Chance hat...ich glaub nicht so wirklich...

Edit: Nen Widerspruch bringt aber manchmal auch Fehler ans Licht. Aber auch da gilt wieder...der gute Rechtsanwalt...legst einfach nur Widerspruch ein wirds net unbedingt geprüft...da bekommst dann nen neuen Bescheid...mit mehr Gebühren...ob sich der Aufwand lohnt? [3]
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Beitragvon AbsoluterBeginner » Di 8. Apr 2008, 01:55

Hast du überhaupt Beweise? Wenn nicht, kannst des ganze gleich verwerfen [13]
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Beitragvon commander_keen » Di 8. Apr 2008, 14:32

was soll ich an Beweisen haben?
Ich kann einen Zeugen benennen, den haben die aber auch.
Ich könnte ein Foto machen. Und eben weil ich das jeden zweiten Tag machen könnte, wird das nichts wert sein, selbst wenn es von dem Tag stammt.

*schulterzuck*
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Beitragvon Keitaro » Sa 12. Apr 2008, 14:07

die grünfläche gehört bestimmt der stadt. in dem fall hast du schlechte karten.

da der Bereich ja nicht mehr zum öffentlichen Verkehrsnetz gehört. da haben die dann narrenfreiheit ^^

bezahl besser, einspruch bringt da wenig
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Beitragvon Blade » Sa 12. Apr 2008, 14:12

mein gott bezahl einfach. Sich mit der stadt anzulegen wegen so einen kleinen furz betrag´s lohnt sich nicht. Am ende wird´s noch teurer als vorher.
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Beitragvon commander_keen » Sa 12. Apr 2008, 18:07

und selbst wenn die Grünfläche der Stadt gehört, ist darauf ja nicht automatisch Halteverbot ;-)

Sollen sie mich wenigstens korrekterweise dafür belangen (wenn sie denn können), kann ja fast nur billiger sein als Halteverbot [1]
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