sportlenkrad und Nabe??????

Alles Andere was mit dem 626 GE zutun hat

sportlenkrad und Nabe??????

Beitragvon bastiv6 » Di 2. Jan 2007, 11:50

hat keiner gemacht war ich selber


gruss bastiv6
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Beitragvon Daniel71 » Di 2. Jan 2007, 20:50

und wie hast du das mit dem tüv gemacht? wenn das mit dem eintragen geht könntest du es bei mir auch machen. [13]
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Beitragvon NegraBytes » Di 2. Jan 2007, 22:40

Bei mir hat der TÜV keine Probleme gemacht, zumindest waren sich die drei Prüfer und A.T.U. einig das nur die MX6-Nabe von raid bei mir ins Auto passt [1]
Die MX6 Nabe ist etwas kürzer als die fürn 626, sieht besser aus und das Lenkrad steht nicht mitten im Raum.
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Beitragvon bastiv6 » Mi 3. Jan 2007, 10:40

@Daniel71
das mit dem tüv war einmalig bei mir

@NegraBytes
hattest du airbag?


gruss bastiv6
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Beitragvon NegraBytes » Mi 3. Jan 2007, 10:46

@basti:
Airbag würde mir nie ins Auto kommen, never. Aber im normalfall kann mindestens jede Mazda-Werkstatt den Airbag stilllegen, sollte dann auch beim TÜV keine Probleme geben.
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Beitragvon Da_Maddy » Mi 3. Jan 2007, 11:19

"Sollte"

Aber soweit wie ich es immer gehört habe, machen die Herren Sachverständigen da ungerne Umwege, wenn ihr Sicherheitsmerkmale eurer Fahrzeuge stilllegt. Ich kenn die genaue Gesetzesklage dazu nicht, aber prinzipiell haftet jeder SV bei der Prüfstelle mit seinem Namen für die Abnahme, sprich euer Leben. Wenn nachher einer kommt und sagt der Airbag hätte euch gerettet, könnten die dem SV dann vor die Karre pissen und da stehn die Jungs nicht drauf.

Sollte man mal bei TÜV/DEKRA/GTÜ und Co. mal nachfragen wie das gesetzlich so eigentlich vorgeschrieben ist. Wenn man freundlich fragt, sollte man da auch gut Auskunft bekommen.

mfg
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Beitragvon NegraBytes » Mi 3. Jan 2007, 11:57

Ich kenne einige Leute mit nem Golf oder nem Escort bei denen es problemlos ablief.
Aber Prüfer ist eben nicht gleich Prüfer.
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Beitragvon commander_keen » Mi 3. Jan 2007, 22:01

dass man es nicht stillgelegt bekommt kann nicht sein, denn Airbag ist keine Pflicht und der Prüfer haftet definitiv nicht für euer Leben was deaktivierte airbags auf Wunsch angeht [13]
Das Ding muss nur ordnungsgemäß stillgelegt und so abgenommen werden.
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Beitragvon Daniel71 » Fr 5. Jan 2007, 21:48

NegraBytes schrieb am 02.01.2007 22:40
Bei mir hat der TÜV keine Probleme gemacht, zumindest waren sich die drei Prüfer und A.T.U. einig das nur die MX6-Nabe von raid bei mir ins Auto passt [1]
Die MX6 Nabe ist etwas kürzer als die fürn 626, sieht besser aus und das Lenkrad steht nicht mitten im Raum.

jaben deine leute bei atu andere kataloge als die hier oben? ich bin auch bei atu gewesen und wollte eine nabe vom mx6 doch die haben keine gefunden nur eine vom mx5 und die passt nicht. hast du noch kaufbeleg von der nabe wenn du mir eine kopie zukommen lassen könntest hätte ich eine kleine chance son teil zu bekommen. [13]
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Beitragvon Daniel71 » Fr 5. Jan 2007, 21:51

commander_keen schrieb am 03.01.2007 22:01
dass man es nicht stillgelegt bekommt kann nicht sein, denn Airbag ist keine Pflicht und der Prüfer haftet definitiv nicht für euer Leben was deaktivierte airbags auf Wunsch angeht [13]
Das Ding muss nur ordnungsgemäß stillgelegt und so abgenommen werden.

keine pflicht ist relativ ich habe mich einem gutachter der dekra unterhalten zwecks stilllegen und der war der meinung, das ab baujahr 95 airback pflicht sei.?? [3] da ich mich in der gesetzlage nicht so auskenne musste ich ihm das glauben. leider [8]
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Beitragvon Lima » Fr 5. Jan 2007, 22:09

also es ist doch eigentlich wie mit allen anderen serienmäßigen Sicherheitsanbauteilen - wenn man deren Funktion außer Kraft setzt, erlischt die Betriebserlaubnis .... egal ob Pflicht oder nicht Pflicht - meinste irgendeine Versicherung blecht, wenn die mitbekommen, das am Airbag manipuliert worden - oder gar ein anderes Lenkrad drin ist ?! Im Gegenteil - die würden direkt mit Klage kommen wegen Versicherungsbetrug, da die Karre nicht so wie versichert betrieben worden ist, und es dann zu einem Schaden gekommen ist!
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Beitragvon AbsoluterBeginner » Sa 6. Jan 2007, 20:11

Ich hab bisher nur mitgelesen und nicht gepostet. Ich hab ne Nabe von raid plus Lenkrad (Lesmo 300mm -> wie NegraBytes) und der 626 GE steht in der ABE! Bei Interesse PN [13]
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Beitragvon commander_keen » So 7. Jan 2007, 01:05

Daniel71 schrieb am 05.01.2007 21:51
keine pflicht ist relativ ich habe mich einem gutachter der dekra unterhalten zwecks stilllegen und der war der meinung, das ab baujahr 95 airback pflicht sei.?? [3] da ich mich in der gesetzlage nicht so auskenne musste ich ihm das glauben. leider [8]

Lima schrieb am 05.01.2007 22:09
also es ist doch eigentlich wie mit allen anderen serienmäßigen Sicherheitsanbauteilen - wenn man deren Funktion außer Kraft setzt, erlischt die Betriebserlaubnis .... egal ob Pflicht oder nicht Pflicht - meinste irgendeine Versicherung blecht, wenn die mitbekommen, das am Airbag manipuliert worden - oder gar ein anderes Lenkrad drin ist ?! Im Gegenteil - die würden direkt mit Klage kommen wegen Versicherungsbetrug, da die Karre nicht so wie versichert betrieben worden ist, und es dann zu einem Schaden gekommen ist!


das mag bei Teilen so sein, die andere Verkehrseilnehmer beeinflussen können wie Bremsen, Beleuchtung usw. aber Betriebserlaubnis erlischt bei deaktiviertem Airbag? Nur schwer vorstellbar, denn es ist sehr üblich den Beifahrerairbag zu deaktivieren wenn ein Kindersitz "falsch rum" angebracht werden soll. Soll man den etwa jedes mal wieder in einer Werkstatt aktivieren lassen, wenn man anstatt des Kind(es/ersitzes) eine erwachsene Person mitnimmt..? Neeeee... [13]

kurze Recherche ergab folgendes:
In Europa hingegen gilt der Airbag als zusätzliche Sicherheitseinrichtung (SRS: Supplemental Restraint System) zum Gurtsystem.

2. Allein der Hersteller entscheidet, welche Auslösebedingungen eingehalten werden, fragen Sie daher den Hersteller
3. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Airbags einzubauen
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Beitragvon Lima » So 7. Jan 2007, 01:17

och commander,

es gibt Fahrzeuge, da kannste den Beifahrerairbag per Schlüssel deaktivieren - ist dann halt legitim, da sowas vom Hersteller so verbaut wurde .... zumal das auch nur in dem Fall vom Befördern eines Kindes erlaubt ist!

Deswegen kannste nicht mir nix dirnix einfach deinen Airbag abklemmen!


Abklemmen des airbags ist imho eine Manipulation am Serienzustand eines KFz (sofern es keinen Rückrüstset/Tüv-Segen/ABE gibt und daher erlischt die Betriebserlaubnis !
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Beitragvon raw-venture-ad » So 7. Jan 2007, 10:56

Alles was im Auto serienmäßig verbaut ist, muss auch funktionieren.

Es ist also zum Beispiel nicht legitim...

...das Standlicht zu deaktivieren
...das ABS zu deaktivieren
...den Airbag zu deaktivieren
...usw. usf.




Und Ausgetragen wird ein Airbag auch nicht mehr, weil es einfach sinnlos ist (erst recht, wenn kein triftiger Grund vorliegt).

Nur noch mal ein Beispiel:
Als mein Airbag-Steuergerät defekt war, wollte Mazda für ein neues 1200 + MwSt. haben. Da wollte ich auch den Airbag austragen lassen und so die teure Reperatur umgehen. Nach Rückfrage bei TÜV/Dekra hier in der Gegend habe ich jedesmal die selbbe Antwort erhalten: Airbags werden nicht mehr stillgelegt.
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