hat keiner gemacht war ich selber
gruss bastiv6
NegraBytes schrieb am 02.01.2007 22:40
Bei mir hat der TÜV keine Probleme gemacht, zumindest waren sich die drei Prüfer und A.T.U. einig das nur die MX6-Nabe von raid bei mir ins Auto passt [1]
Die MX6 Nabe ist etwas kürzer als die fürn 626, sieht besser aus und das Lenkrad steht nicht mitten im Raum.
commander_keen schrieb am 03.01.2007 22:01
dass man es nicht stillgelegt bekommt kann nicht sein, denn Airbag ist keine Pflicht und der Prüfer haftet definitiv nicht für euer Leben was deaktivierte airbags auf Wunsch angeht [13]
Das Ding muss nur ordnungsgemäß stillgelegt und so abgenommen werden.
Daniel71 schrieb am 05.01.2007 21:51
keine pflicht ist relativ ich habe mich einem gutachter der dekra unterhalten zwecks stilllegen und der war der meinung, das ab baujahr 95 airback pflicht sei.?? [3] da ich mich in der gesetzlage nicht so auskenne musste ich ihm das glauben. leider [8]
Lima schrieb am 05.01.2007 22:09
also es ist doch eigentlich wie mit allen anderen serienmäßigen Sicherheitsanbauteilen - wenn man deren Funktion außer Kraft setzt, erlischt die Betriebserlaubnis .... egal ob Pflicht oder nicht Pflicht - meinste irgendeine Versicherung blecht, wenn die mitbekommen, das am Airbag manipuliert worden - oder gar ein anderes Lenkrad drin ist ?! Im Gegenteil - die würden direkt mit Klage kommen wegen Versicherungsbetrug, da die Karre nicht so wie versichert betrieben worden ist, und es dann zu einem Schaden gekommen ist!
In Europa hingegen gilt der Airbag als zusätzliche Sicherheitseinrichtung (SRS: Supplemental Restraint System) zum Gurtsystem.
2. Allein der Hersteller entscheidet, welche Auslösebedingungen eingehalten werden, fragen Sie daher den Hersteller
3. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Airbags einzubauen
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