Rockhound schrieb am 27.08.2006 19:36
@AbsoluterBeginner:
Ja, in Deutschland ist eine LWR seit 1990 Plficht. Alle GE´s und MX6´er aus Deutschland sind also davon betroffen.
'n morgen
also, ich weiss ja nun nicht ob du das nur den GE beziehst oder allgemein auf alle Autos, wenn auf alle Autos, dann stimmt dies vorne und hinten nicht...ich gehe nun mal von Nissan aus (sorry, hatte in den letzten 4 Jahren nur mit nissan zu tun).
Der Micra K10 z.b. hatte nie serienmässig ne Höhenregulierung, ausser die allerbesten Modelle, LX gg Aufpreis und Super S Serie. der K10 hatte 89 nen Facelift und wurde Ende 92 eingestellt.
Ich hatte ja bis vor kurzem selber nochn Sunny N14, den hab ich 2 1/2 Jahre gefahren. bei diesem gabs auch keine Höhenverstellung serienmässig, diese konnte man sich nachrüsten lassen. ausser bei den guten Modelle wie GTI und später SLX und SR. die frühen Vorfacelift Modelle (91 - Anfang 93) als LX Variante hatten in der Basisaussattung gar nix, keine Servo, kein hvst LR, keine hvst SW, keinen hvst FS, welche ab 93 ab dem SLX Serie waren. Ich hatte damals einen LX mit folgendem Zusatzpaket: Servo, hvst LR, hvst FS (gesamtpaket, war nur zusammen zu bekommen) und hvst SW.
So und selbst beim Almera N15 der von 95 - 2000 gebaut wurde, war bei den VFL Modellen noch keine LWR Serie. dÃes kam dann erst bei den Klarglasern ab 98.
Nun vermute ich einfach mal dass die LWR nur dann Pflicht ist wenn du Klarglasscheinwerfer hast, einfach um zu verhindern dass du durch die weniger starke Streuung der Gegenverkehr geblendet wird. Der GE hat ja zum Teil Klarglas und zwar im Bereich des Aufblendlichts, deswegen wird die LWR speziell beim GE Pflicht gewesen sein in Dtl.
So sollte ich dich jetzt missverstanden haben und das speziell auf den GE bezogen haben (den es ja 90 noch nicht gab) dann vergiss dies einfach [11]
Mfg Scrippler