UNd wie ist das wenn eins dieser ysteme durch einen Defekt nicht mehr funktioniert? Is das dann n Problem beim TÃœV?
Ich frage nur weil bei mir das ABS hinüber is und noch nie sowas hatte und bei mir im März TÜV fällig wird!
Lima schrieb am 07.01.2007 01:17
och commander,
es gibt Fahrzeuge, da kannste den Beifahrerairbag per Schlüssel deaktivieren - ist dann halt legitim, da sowas vom Hersteller so verbaut wurde .... zumal das auch nur in dem Fall vom Befördern eines Kindes erlaubt ist!
Deswegen kannste nicht mir nix dirnix einfach deinen Airbag abklemmen!
Abklemmen des airbags ist imho eine Manipulation am Serienzustand eines KFz (sofern es keinen Rückrüstset/Tüv-Segen/ABE gibt und daher erlischt die Betriebserlaubnis !
NegraBytes schrieb am 02.01.2007 22:40
Bei mir hat der TÜV keine Probleme gemacht, zumindest waren sich die drei Prüfer und A.T.U. einig das nur die MX6-Nabe von raid bei mir ins Auto passt [1]
Die MX6 Nabe ist etwas kürzer als die fürn 626, sieht besser aus und das Lenkrad steht nicht mitten im Raum.
Andreas626 schrieb am 08.01.2007 07:24
Airbags können nicht mehr ausgetragen oder deaktiviert werden. Warum das so ist, kann dabei eigentlich egal sein, oder? Geht nich und fertig.
Andreas626 schrieb am 09.01.2007 07:37
als die Eintragung eines Sportlenkrads OHNE Airbag, nur weil wieder jemand zu geizig ist für seine Sicherheit 100 Euro mehr auszugeben für ein Sportlenkrad MIT Airbag. Vielleicht sollten wir hier noch einen politischen Thread aufmachen? [13]
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