na ja, eine hat halt jeder, aber denke es wird so werden das ich bei einer bleibe, hab mich heute nacht mal durch die § gewühlt und bin zu dem schluss gekommen das der mazda dafür ungeeignet ist, leider.
also das hier:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
zählt auch für PKW, den die begrensung liegt bei "Mehrspurige Kraftfahrzeuge" das unsere wohl sind, das problem ist nur das der Heckspoiler zu tief ist. Für eine dritte Bremsleuchte gilt nur: "höher als die paarweisen Bremsleuchten" und was noch geht "Nur wenn der Aufbau nicht durch eine feste Aufbauwand geht, sondern durch ein oder zwei bewegliche Teile des Fahrzeuges voneinander getrennt wird (z.B. Türen) und kein Platz für die Anbringung der 3. Bremsleuchte über den beweglichen Teilen (Türen) vorhanden ist, darf die 3. Bremsleuchte links und/oder auch rechts der Längsmittelebene angebracht sein."
also, mazda zu tief, entweder müste ich den hinten mal 10 cm hoch legen, oder die beiden in einen höheren flügel packen, gefällt mir aber beides nicht.
was ich aber bei meiner suche gefunden hab, ist das für "Paarweise zusätzliche Schlußleuchten" es keine mindesthöhe gibt, aber glaube nicht das das dann was aussieht [8]