Blade schrieb am 02.12.2008 17:23
der wagen ist auf meine mutter zu gelassen. Ich bin gefahren und wollte das nun so machen das wir wenn was kommt angeben das sie gefahren ist.
Vwv-StVO: § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
1. An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
StVO: §5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
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