Welche Bremsscheiben+Beläge ?

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Beitragvon almir74 » Fr 31. Okt 2008, 23:22

Hi Leude !
Ich brauche für meinen GE neue Bremsscheiben+Beläge für die Hinterachse da die alten Bremsscheiben eingelaufen sind.
So nun will ich aber nicht den billigsten Müll von Ebay,aber die teuersten möchte ich auch nicht,der GE ist schließlich kein Sportwagen.Würde am liebsten ATE Bremsen nehmen,mit denen habe ich mit jedem Fzg nur gute Erfahrungen gemacht.Die würden um die 100 Euro Scheiben+Beläge zusammen kosten.Was gibt es noch für Alternativen etwas günstigeres außer die ATE ? Vielleicht hat ja einer einen Tip oder einen Link.
Noch was : Bei mir im Schein sind 195/65 R14 eingetragen - kann ich dann aber trotzdem kleinere Winterreifen 185/65 R14 aufziehen ?? Habe im Keller noch welche von meinem ersten GE und die haben noch Profil,deswegen frage ich.Oder müssen auch die 185er zwingend erfolfelich eingetragen sein ? Habe mal n Grücht gehört dass man kleinere montieren kann ohne Eintragung.
Bitte um schnelle Antwort,denn andernfalls muss ich morgen Winterreifen kaufen gehen.
Mfg ALMIR
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Beitragvon Drachenflug » Fr 31. Okt 2008, 23:29

Zur ersten Frage, da kann ich dir nicht helfen...
Aber bei den Rädern wirst du um eine Eintragung nicht herumkommen.
Das Gerücht mit der kleineren Größe hab ich auch schon des öfteren gehört.

Hab damals meine Winterräder mit genau der gleichen Größe auch eintragen lassen.
2min hat die Durchsicht gedauert.
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Beitragvon Ben626 » Fr 31. Okt 2008, 23:44

das gerücht is allerdings war..... alles was kleiner ist als die original bereifung die vom fahrzeughersteller freigegeben ist darf gefahren werden ohne eintragung...
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Beitragvon Lima » Sa 1. Nov 2008, 00:03

na das möchte ich mal schwarz auf weiss sehen - schliesslich muss man doch den abrollumfang und so einhalten. Soweit ich weiss kann man alle für den GE freigegebenen Reifengrößen fahren ... bis zu der Größe die eingetragen ist! Die muss schon für den Fahrzeugtyp freigegeben sein ...
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Beitragvon Ben626 » Sa 1. Nov 2008, 00:21

ich hab damals beim TÃœV nachgefragt und die sagten mir das alle reifen die kleiner sind als die original berreifung darf ohne eintragung gefahren werden
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Beitragvon Da_Maddy » Sa 1. Nov 2008, 00:50

Macht insofern Sinn, weils reinpasst udn solange die Tragfähigkeit gegeben ist... aber ich stell mir grad mal so 165er drauf vor... *grusel*

@Almir: 'Bremsen kannste bei eby holen, scheissegal, der Kram ist alles derselbe Schrott'
So hab ichs zumindest bisher gehört. Da Du eh von der HA sprichst, wo rel. wenig Bremsleistung drübergeht... isses Risiko auch kleiner... Aber ich kenne Deine Bedenken...
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Beitragvon almir74 » Sa 1. Nov 2008, 20:14

Habe mir jetzt heute dann doch neue Reifen 195/65 R14 gekauft - Marke Barum Polaris 2 - habe bisher nichts schlehctes über Barum gehört,sie haben ein sehr gutes Preisleistungsverhältnis,dachte ich probiere sie mal aus.Wenn sie 3 Winter aushalten sind sie gut für den Preis.
Die die ich noch im Keller habe sind 175er,sind mir dann doch etwas zu knapp für den GE,sie passen zwar für ihn,aber man darf Kurven nicht so schnell nehmen.Das Auto schiebt dann sehr schnell vorne und hinten.
Mfg ALMIR
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Beitragvon commander_keen » Sa 1. Nov 2008, 23:35

die Barums sind schon ziemlich billige Dinger, aber halten tun sie soweit gut, keine übertriebene Abnutzung. Habe selbst noch zwei davon, allerdings 185er. (wahrscheinlich aber Polaris ohne 2 ;-) )
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Beitragvon Brick Bazooka » Mo 8. Dez 2008, 21:07

ich müsste nun auch langsam meine hinteren bremsscheiben+beläge wechseln, kann mir da jemand welche empfehlen? ansonsten hol ich mir ein satz von ebay.

mfg
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Beitragvon mdsky » Di 9. Dez 2008, 08:58

Ben626 schrieb am 31.10.2008 23:21
ich hab damals beim TÃœV nachgefragt und die sagten mir das alle reifen die kleiner sind als die original berreifung darf ohne eintragung gefahren werden


StVZO
§ 36 Bereifung und Laufflächen (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36.html)
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
(...)
-----------------

Was man ggf. noch beachten müsste, weiß ich nicht. Hab nichts bez. der Tachovoreilung gefunden. Ich erinnere mich noch dunkel, in irgend einem Gesetz gelesen zu haben, dass der Tacho keine höhere als die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf. (Natürlich meine ich, dass der Tacho keine niedrigere als die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf. - Danke Ben626) Jedoch denke ich auch, dass eine große Abweichung in die andere Richtung rechtliche Probleme bereiten könnte.

LG Marc
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Beitragvon Ben626 » Di 9. Dez 2008, 10:07

((Ich erinnere mich noch dunkel, in irgend einem Gesetz gelesen zu haben, dass der Tacho keine höhere als die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf.))


Also die Tachos zeigen schon ab werk eine höhere Geschwindigkeit an als die die du wirklich fährst
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Beitragvon mdsky » Di 9. Dez 2008, 13:55

Ben626 schrieb am 09.12.2008 09:07
((Ich erinnere mich noch dunkel, in irgend einem Gesetz gelesen zu haben, dass der Tacho keine höhere als die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf.))


Also die Tachos zeigen schon ab werk eine höhere Geschwindigkeit an als die die du wirklich fährst
Entschuldigung. Ich meine natürlich den umgekehrten Fall.
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Beitragvon Ben626 » Di 9. Dez 2008, 18:04

also vom TÜV aus dürfen maximal 2 prozent abweichung sein..... allerdings lässt der tüv jede reifen größe die unter der original bereifung liegt ohne eintragung zu... warum das etz so ist kann ich auch net sagen
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Beitragvon mdsky » Di 9. Dez 2008, 20:52

Ben626 schrieb am 09.12.2008 17:04
also vom TÜV aus dürfen maximal 2 prozent abweichung sein..... allerdings lässt der tüv jede reifen größe die unter der original bereifung liegt ohne eintragung zu... warum das etz so ist kann ich auch net sagen
Wenn ich eine erheblich kleinere Rad-/Reifenkombination fahre, als jene, die für mein Auto angegeben ist, id est, nach der mein Tacho justiert wurde, dann ergibt sich doch wohl eine größere Abweichung als 2 vom Hundert, oder?
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Beitragvon Ben626 » Di 9. Dez 2008, 22:01

naja das schon aber der TÜV lässt das zu warum auch immer
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