mdsky schrieb am 09.12.2008 19:52Wenn ich eine erheblich kleinere Rad-/Reifenkombination fahre, als jene, die für mein Auto angegeben ist, id est, nach der mein Tacho justiert wurde, dann ergibt sich doch wohl eine größere Abweichung als 2 vom Hundert, oder?Ben626 schrieb am 09.12.2008 17:04
also vom TÜV aus dürfen maximal 2 prozent abweichung sein..... allerdings lässt der tüv jede reifen größe die unter der original bereifung liegt ohne eintragung zu... warum das etz so ist kann ich auch net sagen
Irgendwie stimmt das alles zur Hälfte nicht richtig. Der Tacho darf nie weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird, das ist korrekt.
Aber "nach oben" sieht es anders aus. Bei Autos wie unserem GE (und neueren) darf die maximale Abweichung 10% plus 4 km/h betragen.
Der TÜV dürfte also nichts zulassen, das eine Überschreitung dieser Grenzen bedeuten würde.
(kleinerer Abrollumfang führt ja erstmal zu einer höher angezeigten Geschwindigkeit, deswegen wird da etwas gehen, aber auch nicht grenzenlos (für 185/65/R14 wäre z.B. 175/70/R13 oder sowas theoretisch möglich, wenn nichts anderes dagegen spricht (und das Thema Traglast wurde ja auch schon irgendwo angesprochen, glaube ich)))