Zachi hat geschrieben:
So wirklich überzeugt bin ich zwar immer noch nicht, dass es wirklich notwendig war, aber nun hat sich jegliche Diskussion, die da beim nächsten TÜV-Termin noch hätte kommen können, erübrigt. Kommentare vom Prüfer nebenbei: "Der läuft aber ruhig", "Der sieht ja soweit überall gut aus"
)
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast