von Kampfkuchen » Fr 17. Jan 2020, 01:27
Die Vorschrift sagt nur, dass eine visuelle Kontrolle existieren muss, das wird aber durch das schneller Blinken schon erfüllt. Ähnlich wie beim eigenen Blinker.
Dieser Stecker von dem du sprichst, ich glaube 3 oder 4 polig, wird im WHB öfter erwähnt für die Diagnosefunktionen. Was genau der macht hab ich aber nie überprüft, ich kenne den jedenfalls auch und habe ihn auch.
Eigentlich ist im GE keine Verkabelung für eine AHK vorgesehen, jedenfalls wäre dann ja im Kofferraum irgendwas.
Bei mir ist der komplette Elektrosatz von ich glaube Hella. Zum Beispiel ist dort auch ein Kabelbaum, den man in den Stecker der Rückleuchte steckt, welcher dann zur Steuerung der AHK geht und von da aus wieder zur Rückleuchte.
So ist es möglich, dass die gesamte Leuchtkontrolle (sowohl für die Blinker- als auch Brems- und Rücklichtkontrollleuchte) auch auf den Anhänger gekoppelt ist.
Das ist dann halt die teure Variante gewesen. Die Kontrollleuchte für den Blinker war in meiner Kenntnis "das notwendigste".
Mit dem Budget meinte ich übrigens was ihr so im Kopf habt, nicht was ihr maximal plant. Das ist eh quatsch, musste ich damals lernen. Hatte eine Kostenaufstellung gemacht und diese um fast das doppelte überrannt.
War eigentlich nur so aus Interesse was ihr vermutet auszugeben.
Ich meine, dass die Blende links neben der Heckscheibenheizung für die Scheinwerferreinigungsanlage verwendet wurde. Aber da bin ich nicht so ganz sicher, ich meine nur mal ein Foto davon gesehen zu haben.
Das mit dem Stecker kann auch was anderes sein, vielleicht ist in der WHB was anderes gemeint. Ich gebe dir nämlich grundsätzlich recht, warum sollte da was mit der Diagnose sein. Bei dem NGS Tester ist aber oft die Rede, dass man ihn irgendwo im Fußraum des Fahrers anschließen soll. Allerdings geht es hier wirklich um Test-Modi um einzelne Komponenten anzusteuern und zu überprüfen.